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Gleichstellung von Geimpften und Genesenen

Schnelltest

Foto: pixabay/webandi


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Es gibt eine neue Coronaschutzverordnung (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-04-30_coronaschvo_ab_03.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf) gemäß §4 (5). Bestimmte Personen brauchen jetzt keinen Schnelltest mehr. Dies gilt:

  • Beim Einkaufen, allerdings derzeit nicht im Kreis Düren, weil die davon betroffene Geschäfte wegen der hohen Inzidenz komplett geschlossen sind.
  • Für Schüler bei der Testpflicht in der Schule, allerdings derzeit nur für sehr wenige Schüler, da im Kreis Düren derzeit wegen der hohen Inzidenzen Distanzuterricht ist.
  • Beim Besuch im Zoo (z.B. Brückenkopfpark)
  • Beim Friseur und ähnlichen Einrichtungen.

In de rPressemeldung des Kreises Düren steht, wer davon profitiert und wie man an die Dokumente kommt.

Pressemeldung des Kreises Düren

Corona: Wer nachweislich immun ist, benötigt keinen aktuellen Test

Kreis Düren. Menschen, die zweimal gegen das Corona-Virus geimpft sind oder mit dem Virus infiziert waren, werden ab sofort mit negativ Getesteten gleichgestellt. Sie benötigen keinen Test mehr, wenn sie zum Beispiel einkaufen oder zum Friseur wollen.

Überall, wo bisher ein negativer Corona-Test vorgelegt werden musste, reicht ab sofort auch eine nachgewiesene Immunisierung. Die Testpflicht entfällt für die, die

  • seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz vorweisen können (Impfstoff muss in der EU zugelassen sein)
  • die einen positiven Nuklein-Säurenachweis, zum Beispiel einen PCR-Test, vorlegen können, der älter als 28 Tage, höchstens aber sechs Monate alt ist.
  • einen positiven Nuklein-Säurenachweis nachweisen und einmal geimpft sind (Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen).

Eine frühere Infizierung mit dem Coronavirus kann mit einem entsprechenden Laborbefund oder der Quarantäneverfügung nachgewiesen werden, die Impfung durch den Impfausweis beziehungsweise eine Impfbescheinigung.

Laborbefund oder Quarantäneverfügung liegen den betroffenen Personen vor. Wer diese Nachweise nicht mehr zu Hand haben sollte, kann mit einem Anruf der Corona-Hotline des Kreises Düren (Tel. 02421 / 2210 539 20) oder per Email an coronabescheinigung@kreis-dueren.de um eine entsprechende Bescheinigung bitten; sie wird dann unverzüglich postalisch zugestellt.