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31 Bürgerbegehren in NRW – viele davon gescheitert

Rückantwortbrief auf Kreishaus (Foto: Frank Reiermann)


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Dass die Bürger weiterhin im Kreis Düren und nicht im Rurkreis Düren-Jülich leben, haben sie der direkten Demokratie zu verdanken. Im vergangenen Jahr entschied sich eine große Mehrheit der abstimmenden Einwohner bei einem Bürgerentscheid gegen die vom Kreistag geplante Umbenennung. Das Bürgerbegehren, das dem Entscheid vorausging, war eines von 31 solcher direktdemokratischen Entscheidungen, die es im vergangenen Jahr gab. Das zeigt ein Blick in die Datenbank des Vereins Mehr Demokratie e.V., der in der vergangenen Woche seinen Bürgerbegehrensbericht 2023 veröffentlicht hat.

Bürgerbegehren: 8 von 24 Verfahren im Sinne der Bürger entschieden

Neben dem Verfahren im Kreis Düren fielen drei weitere Bürgerentscheide in NRW 2022 im Sinne des Bürgerbegehrens aus. Dabei ging es um eine Bürgerfabrik in Engelskirchen, um den Erhalt von Schulen in Siegen und um ein Freibad in Niederkrüchten. Neue positive Gemeinderatsbeschlüsse gab es in Herne und Mönchengladbach; auch dort wurde um ein Freibad und Schulen gestritten. Zu Kompromissen kam es in einem weiteren Fall in Herne und nach einem Bürgerbegehren in Marienheide.

Der Bürgerentscheid in Roetgen fand parallel zur Landtagswahl im Mai statt, was im Kreis Düren durch Verzögerungen verhindert wurde. Doch das Ergebnis im Streit um Windkraftanlagen im Wald fiel dann mit knapp 70% Nein-Stimmen zu Ungunsten der Protestierenden aus. Fünf Bürgerentscheide in NRW sind 2022 unecht gescheitert. Dort wurde das Quorum, also die Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht. Bei einer Diskussion in Düsseldorf über den evangelischen Kirchentag hatte schon das Bürgerbegehren zu wenig Unterschriften. Neun der 31 Bürgerbegehren wurde sogar als unzulässig bewertet. Sieben Bürgerbegehren sind laut der Mehr-Demokratie-Datenbank noch offen.

Pressemitteilung von Mehr Demokratie

+++ Nordrhein-Westfalen ist Flächenland mit den meisten Bürgerbegehren pro Kommune +++
+++ Direkte Demokratie ist in NRW Motor für Klimaschutz +++
+++ 943 von bundesweit fast 9.000 direktdemokratischen Verfahren fanden in NRW statt, davon wurden 32 im letzten Jahr eingeleitet +++
+++ Mehr Demokratie fordert Verbesserungen der Regeln für Bürgerbegehren in NRW+++

Laut dem am Donnerstag, 1. Juni veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht 2023 ist Nordrhein-Westfalen statistisch betrachtet das Flächenland mit den meisten Bürgerbegehren pro Kommune. So findet in einer nordrhein-westfälischen Kommune durchschnittlich alle 13 Jahre ein Bürgerbegehren statt. Deutschlandweit haben bis Ende 2022 knapp 9.000 direktdemokratische Verfahren stattgefunden, davon 943 in NRW. Damit belegt NRW den dritten Platz hinter Bayern (3.485) und Baden-Württemberg (1.105). „Die direkte Demokratie hat sich in Nordrhein-Westfalen als anhaltende Erfolgsgeschichte erwiesen! Anstatt sich über die Politik zu ärgern und bloß schmollend zuzuschauen, werden Menschen mithilfe von Bürgerbegehren selbst aktiv – und nicht selten bleiben sie im Anschluss auch langfristig kommunalpolitisch engagiert“, so Achim Wölfel, Geschäftsführer des Landesverbands NRW von Mehr Demokratie.

Direkte Demokratie und Klima in NRW

Ein Fokus des Bürgerbegehrensberichts 2023 liegt auf dem Zusammenhang von Klimaschutz und direkter Demokratie. So zeigt sich, dass die direkte Demokratie in den letzten zehn Jahren ein Motor für mehr Klimaschutz in Deutschland war. Dieser Trend spiegelt sich auch in NRW wider. Im Zeitraum zwischen 2013 und 2022 gab es insgesamt 32 Verfahren zu Klimaschutzthemen in NRW, von denen 27 auf mehr Klimaschutz abzielten. Damit belegt NRW den dritten Platz, was den Anteil von klimaschutz-fördernden Bürgerbegehren angeht. Ein Grund dafür sind auch die vielen Radentscheide in NRW. Insgesamt gab es bereits zehn solcher Bürgerbegehren für besseren Radverkehr. Deutschlandweit gab es in den letzten zehn Jahren bei 2.982 Verfahren 387 Bürgerbegehren zum Thema Klima. Knapp Zweidrittel davon (63 Prozent) setzten sich für mehr Klimaschutz ein.

Bürgerbegehren in NRW: Es gibt viel Verbesserungsbedarf bei den Regelungen

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind ein elementarer Bestandteil der kommunalen Demokratie in Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Seit 1994 sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in NRW möglich. Seitdem gab es 943 Verfahren, von denen 911 über Bürgerbegehren, also durch eine Unterschriftensammlung, eingeleitet wurden. Doch trotz der regen Praxis sieht Mehr Demokratie in NRW wesentlichen Verbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. So werden knapp ein Drittel aller Bürgerbegehren in NRW für unzulässig erklärt (34,6 Prozent). Grund dafür sind schlechte Regelungen, wie beispielsweise die kurzen Fristen, in denen Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse möglich sind. Mehr Demokratie fordert diese Frist nach bayrischem Vorbild abzuschaffen.

Hinzukommt, dass in NRW diverse Themen generell von Bürgerbegehren ausgeschlossen sind. Darunter fallen unter anderem weite Teile der Bauleitplanung. Grundsätzlich sollten laut Wölfel mehr Themen für Bürgerbegehren zugänglich sein. „Im Idealfall dürfen die Bürgerinnen und Bürger über all jene Themen abstimmen, über die auch ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter entscheiden können“, so Wölfel.

Beim Anteil der unecht gescheiterten Bürgerentscheide belegt NRW den zweiten Platz hinter Bremerhaven. Von „unecht gescheitert“ spricht man, wenn eine Abstimmungsfrage zwar von einer Mehrheit bejaht, aber das notwendige Zustimmungsquorum verpasst wird. Da mit 40,3 Prozent fast die Hälfte aller Bürgerentscheide in NRW an diesem Quorum scheitert, fordert Mehr Demokratie eine Abschaffung des Zustimmungsquorums. „Es ist verdrehte Demokratie, wenn diejenigen am Ende das Ergebnis bestimmen, die gar nicht an der Abstimmung teilnehmen“, so Wölfel weiter. Das Zustimmungsquorum richtet sich nach der Gemeindegröße und liegt in NRW zwischen 10 und 20 Prozent.

Zuletzt könnte aus Sicht von Mehr Demokratie eine Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten für Bürgerinitiativen dazu führen, dass mehr Bürgerbegehren zulässig sind. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung findet sich ein klares Bekenntnis zu den zahlreichen Beteiligungsverfahren in NRW sowie das Ziel, eine zentrale Ansprechstelle bei der Landesregierung und ein Beratungs- und Austauschnetzwerk für kommunale Bürgerbeteiligung zu schaffen.

Automatische Briefwahl bei Bürgerentscheiden in NRW

Die Beteiligung bei Bürgerentscheiden spielt eine wichtige Rolle, besonders vor dem Hintergrund des Zustimmungsquorums. Um die Abstimmungsbeteiligung zu erhöhen, setzen immer mehr Kommunen auf die einstufige Briefwahl. Damit bekommen alle Bürger die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt und müssen diese nicht extra vorher beantragen. Mehr Demokratie begrüßt diesen Trend der sich in den letzten zwei Jahren abzeichnet. „Grundsätzlich sollte die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen der Bevölkerung möglichst einfach gemacht werden. Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, so Wölfel. Mehr Demokratie plädiert dafür, die Urnenabstimmung mit der einstufigen Briefwahl zu kombinieren, wie das beispielsweise 2022 in der Gemeinde Roetgen der Fall war.