Die Entscheidung des Verwaltungsgericht ist eine Klatsche für Landrat und Bürgermeister. Das Verwaltungsgericht stellte fest: Der Landrat ist nicht zuständig Die Voraussetzungen für die Maskenpflicht sind nicht erfüllt. Hierzu gab es bereits eine Entscheidung des Gerichts. Das Verweilverbot reduziert nicht das Infektionsrisiko und ist unverhältnismäßig Die Stadt Düren hatte sich mit der Maskenpflicht bereits eine … Kommentar zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Maskenpflicht und Allgemeinverfügung des Kreises Düren weiterlesen […]
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