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Corona-Update: Geänderte Beschränkungen für die Stadt Düren

Symbolbild Rathaus (Foto: Markus Schnitzler)


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Es gibt mal wieder eine neue Allgemeinverfügung für das gesamte Stadtgebiet Düren.

Die Stadt Düren regelt hierin:

  • Kontaktbeschränkungen
    Anzahl vom Personen, die sich im öffentlichen Raum treffen dürfen wird insbesondere für Paare ohne gemeinsame Wohnung beschränkt.
  • Medizinische Masken vor Geschäften und Bushaltestellen, statt Alltagsmasken.
  • Wer in der Öffentlichkeit isst, darf dabei nicht gehen. Der Verzehr von Speisen im Umkreis von 50 m um das Geschäft, in dem man die Speisen gekauft hat, ist ohnehin bereits verboten.
  • Maskenpflicht für Erwachsene im Kindergärten, es sein denn sie machen etwas wichtiges.
  • Personenbegrenzung bei Trauungen und Beerdigungen – das Brautpaar darf die Maske abnehmen.
  • Grillen in Parks ist verboten, auch auf den zum Grillen gekennzeichneten Flächen.
  • Sportanlagen im Freien sind gesperrt.
  • Spielplätze sind ab 19 Uhr geschlossen.
  • Essen auf Kinderspielplätzen ist verboten – außer für Kinder bis 12 Monate.
  • Personenbegrenzung für medizinische Einrichtungen und Friseursalons.

Die genauen Bestimmungen finden sich hier:

https://www.dueren.de/assets/userfiles/newsletter/amtsblatt/2021/Amtsblatt_15_20210412.pdf

Die Pressemeldung der Stadt Düren finden Sie hier:
https://dn-news.de/dueren/2021/04/12/corona-stadt-dueren-passt-allgemeinverfuegung-an/

Anmerkung: Die Kontaktbeschränkungen mögen sinnvoll erscheinen, sie gelten aber nur für den öffentlichen Raum. Das Ergebnis dürften private Treffen sein. Blos weil man sich jetzt nicht mehr in der Öffentlichkeit treffen darf, heißt das ja nicht, dass die sozialen Kontakte ausfallen, sie werden nur in den privaten Raum verlegt. Das Ansteckungsrisiko bei Treffen in privaten Räumen ist aber bekanntlich sehr viel höher, als bei Treffen unter freiem Himmel. Damit glaube ich nicht, dass man das gewünschte Ziel mit dieser Regelung erreichen wird. Es dürfte wohl eher das genaue Gegenteil erreicht werden.

Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung des Kreises Düren weiter, wonach trotz hoher Neuinfektionszahlen Geschäfte mit Schnelltests öffnen dürfen.