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Kein verkaufsoffener Sonntag beim Dürener Stadtfest

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Düren. Am 19.09.2021 darf in Düren kein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Das hat heute (17.09.) der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster beschlossen und so dem Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages im Rahmen des Dürener Stadtfestes stattgegeben.

Der Senat gab dem Antrag von ver.di schon deshalb statt, weil er die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung anstelle einer Ratsentscheidung als nicht gegeben ansah. Die Stadt Düren hatte auf Basis einer Dringlichkeitsentscheidung eine ordnungsbehördliche Verfügung erlassen, damit der mit dem Stadtfest verbundene verkaufsoffene Sonntag stattfinden kann und der Veranstalter, der Verein IG City Düren e.V., sowie die beteiligten Akteure Planungssicherheit haben. Erst am 28.08.2021 hatte die IG City Düren entschieden, das Stadtfest am dritten Wochenende in September durchzuführen.

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

[Update 18.09.]

In der Nach veröffentlichte Bürgermeister Frank Peter Ullrich die folgende ausführlichere Stellungnahme:

Stellungnahme der Stadt Düren zum heutigen Beschluss des OVG Münster zum verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Dürener Stadtfestes
Mit Bedauern nimmt die Stadt Düren das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zur Kenntnis, dem Antrag der Gewerkschaft Ver.di stattzugeben und die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Düren zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages im Rahmen des Dürener Stadtfestes durch einstweilige Verfügung außer Vollzug zu setzen. Dies hat zur Folge, dass der für das Stadtfest vorgesehene verkaufsoffene Sonntag am 19. September nicht stattfinden kann.
Nach Beschlussfassung des Vereins IG City Düren e.V., dem Veranstalter des Stadtfestes, am 28.08.2021, das Stadtfest am dritten Wochenende in September stattfinden zu lassen, wurde auf Basis einer Dringlichkeitsentscheidung der Stadt eine ordnungsbehördliche Verfügung erlassen, damit der mit dem Stadtfest verbundene verkaufsoffene Sonntag stattfinden kann und der Veranstalter sowie die beteiligten Akteure Planungssicherheit haben.
Diese Vorgehensweise aber hat das Gericht beanstandet, da laut Begründung des OVG die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung nicht gegeben waren.
Insbesondere die späte Einreichung der Klage stößt in der Stadtverwaltung auf Unverständnis. Bereits im Vorfeld der Veranstaltungsplanung 2021 für die Stadt Düren wurde die Gewerkschaft Ver.di mit Schreiben vom 21.05.2021 um Stellungnahme zu den geplanten verkaufsoffenen Sonntagen gebeten. Hierzu gab es keine Rückmeldung seitens der Gewerkschaft, was von der Stadt als Zustimmung gewertet wurde.
Erst gestern, am 16.09.2021, um 13:49 Uhr, hat die Stadt Düren den Antrag vom OVG mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Die Stadt sollte demnach bis 16 Uhr, dann verlängert auf 17 Uhr des gleichen Tages, Stellung beziehen. Dies hat sie auch fristgerecht getan.
Am heutigen Freitag, gegen 17.15 Uhr, erreichte die Stadt zunächst die fernmündliche Mitteilung des OVG Münster, dass dem Antrag der Gewerkschaft Ver.di stattgegeben wird.
Bürgermeister Frank Peter Ullrich: „Der verkaufsoffene Sonntag ist seit vielen Jahren, sogar Jahrzehnten, fester Bestandteil des Stadtfestes. Er ist nie in Frage gestellt worden, auch nicht von Ver.di. Selbstverständlich akzeptieren wir die Entscheidung des OVG Münster, aber nach eineinhalb schwierigen Corona-Jahren diesen Öffnungs-Sonntag zu kippen, ist für die Stadt, ihre Bürgerinnen und Bürger wie auch für die ortsansässigen Einzelhändlerinnen und -händler bitter.“

[/Update]