Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen unter Vorsitz von Richter Frank Schafranek hat mit Beschluss vom heutigen Tag den Eilantrag des St. Marien-Hospitals Düren gegen einen krankenhausrechtlichen Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Köln abgelehnt. Das Verfahren betrifft die ab dem 1. April 2025 nicht mehr erfolgte Zuweisung eines sog. Perinatalzentrums Level 1 für Frühgeborene mit einem geschätzten Geburtsgewicht … VG Aachen: Keine weitere Versorgung kleinster Frühchen am St. Marien-Hospital Düren ab dem 1. April 2025 weiterlesen […]
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