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Gestohlenes Fahrrad „gekauft“

Symbolbild Einbrecher Tür (Foto: Pixabay)

3718381 Benutzer S_Salow


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Als ein gestohlenes Fahrrad im Internet zum Kauf angeboten wurde, gaben sich Kriminalbeamte als interessierte Käufer aus. Die Ermittlungen dauern an.

Zwischen Samstag- und Montagabend wurde in Birkesdorf an einer Haltestelle der Rurtalbahn ein dort abgestelltes und abgeschlossenes Fahrrad entwendet. Die Eigentümerin erstattete daraufhin eine Strafanzeige und konnte hierbei schon den entscheidenden Hinweis geben: sie hatte bei eigenen Recherchen im Internet festgestellt, dass ihr Fahrrad bei einem Online-Flohmarkt zu Kauf angeboten wurde. Beamte der Kriminalpolizei nahmen über diese Plattform Kontakt zum Verkäufer auf und vereinbarten einen Termin. Als sie am Dienstagmittag am vereinbarten Ort in Düren eintrafen, wurde ihnen das gestohlene Rad präsentiert. Anhand der Rahmennummer, die bei der Anzeigenerstattung angegeben worden war, konnte das Zweirad eindeutig identifiziert und den rechtmäßigen Besitzern zugeordnet werden.

Die Verkäufer erklärten, das Rad kurz zuvor selbst von einer anderen Person erworben zu haben. Die Ermittlungen zu diesem „Hintermann“ dauern derzeit an. Das Rad wurde zunächst sichergestellt und später den Besitzern wieder ausgehändigt.

Das Geschehen zeigt, wie wichtig es ist, Individualnummern von Wertsachen zu notieren, um sie im Fall eines Diebstahls (oder Verlusts) zum Zwecke der Fahndung angeben zu können. Das Ausfüllen einer sogenannten Wertgegenstandsliste kann hierbei nützlich sein. Erstellen Sie eine solche doch einmal selbst, oder nutzen Sie vorgefertigte Muster wie das des Netzwerks „Zuhause sicher“: https://www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/sicherheitstechnik/wertsachen Speziell für Fahrräder gibt es auch die App „Fahrradpass“, mitentwickelt von der polizeilichen Kriminalprävention. Sie ist sowohl für IOS- als auch für Android-Systeme kostenlos verfügbar und speichert Ihre Daten elektronisch.