Stadt Düren hebt Allgemeinverfügung auf

Düren. Nach eingehender Prüfung des Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 8. Februar 2021 hat die Stadt Düren jetzt entschieden, auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu verzichten. Die Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021, mit der besonderen Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ausgewiesene öffentliche Bereiche in der Innenstadt, wird aufgehoben. Eine entsprechende Bekanntmachung im … Stadt Düren hebt Allgemeinverfügung auf weiterlesen […]

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