Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Stadt Düren hebt Allgemeinverfügung auf

Das Bild zeigt das Rathaus in DürenStadt Düren


Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Düren. Nach eingehender Prüfung des Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 8. Februar 2021 hat die Stadt Düren jetzt entschieden, auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu verzichten.

Die Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021, mit der besonderen Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ausgewiesene öffentliche Bereiche in der Innenstadt, wird aufgehoben. Eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt und das Abhängen der Hinweisschilder im Innenstadtbereich erfolgen in kürze. 

Ursprünglich sollte die Verfügung noch bis zum 14. Februar 2021 gelten. Die sinkenden Inzidenz-Zahlen in Düren und die absehbare Auslaufzeit der aktuellen Allgemeinverfügung in wenigen Tagen, haben die Stadt Düren bewogen, die Allgemeinverfügung jetzt schon aufzuheben und somit das Rechtsverfahren nicht unnötig zu verlängern. 

„Wir befinden uns seit Beginn der Corona-Pandemie in einem laufenden Prozess mit immer wieder veränderten Bedingungen. Insofern machte die Verlängerung der Allgemeinverfügung der Stadt Düren Ende Januar, unter Berücksichtigung der damaligen Infektionslage in Stadt und Kreis Düren, für uns durchaus Sinn“, erklärt Rechtsdezernentin Christine Käuffer. 

Mit Blick auf die heutige Situation und unter Berücksichtigung der zurzeit landesweit geltenden Regelungen der Coronaschutz-Verordnung Nordrhein-Westfalen ist die jetzt vorzeitige Aufhebung vertretbar. Rechtsdezernentin und das städtische Ordnungsamt weisen in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass eine Maske auf (Wochen-)Märkten und an ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich sowie im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften und an Haltestellen, auch in Düren, weiterhin zwingend zu tragen ist.

Die Stadt Düren appelliert weiterhin und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Solidarität. „Tragen Sie durch Ihr persönliches Verhalten dazu bei, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Treffen Sie durch Beachtung der Hygieneempfehlungen Sorge, weder sich selbst noch andere mit dem neuartigen Corona-Virus zu infizieren. Jede und jeder Einzelne muss dabei Verantwortung übernehmen, für sich und für die Gemeinschaft!“