Verweilverbot auf der Staumauer Obermaubach
Am Stausee Obermaubach gibt es zahlreiche verteilte Bänke, an denen man wunderbar sitzen und auf den See schauen kann. Nun gibt es eine Allgemeinverfügung der Gemeinde Kreuzau, die den Verzehr von Speisen auf der Staumauer untersagt. Stehen bleiben oder Sitzen ist ebenfalls verboten (Verweilverbot). Sie gilt an den Wochenenden vom 23. März bis 11. April … Verweilverbot auf der Staumauer Obermaubach weiterlesen […]
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