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Corona-Update: 2G, 2G+, 3G und Hospitalisierungsinzidenz – neue Corona-Schutzverordnung

Hospitalisierungsinzidenz NRW 23.11.2021

Ganz kurz

Es gibt eine neue Corona-Schutzverordnung Das Landesgesundheitsministerium erklärt, was neu ist: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021

Etwas ausführlicher

Seit dem 22.11. gibt es eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Änderung findet sich hier: https://www.bgbl.de/fileadmin/user_upload/bgbl121s4906.pdf

Unter Anwendung dieses viel diskutierten neuen Rahmens für die Länder, hat das Land NRW heute eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Diese Corona-Schutzverordnung ist der Rahmen in dem bei uns die Corona-Maßnahmen geregelt werden. Die Verordnung findet sich hier:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211123_coronaschvo_ab_24.11.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Verschärfungen und Abmilderungen dieser Corona-Schutzverordnung werden in Zukunft von der Hospitalisierungsinzidenz abhängig gemacht.

Hospitalisierungsinzidenz

Aktuell beträgt die Hospitalisierungsinzidenz in NRW 4,22. Falls die Hospitalisierungsinzidenz unter 3 fällt, werden Beschränkungen aufgehoben, falls sie über 9 steigt gibt es zusätzliche Maßnahmen. Die genauen, offiziellen Hospitalisierungsinzidenzen gibt es hier: https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Hospitalisierungen_in_Deutschland

Von hier stammen die Zahlen für NRW, die ich in dieser Grafik ausgewertet habe:

Die Auswertung ergibt: Der Wert von 9 wurde im April 2021 und im Herbst 2020 überschritten. Damals waren die Inzidenzen bei den Neuinfektionen ähnlich hoch wie heute. Allerdings beträgt die Hospitalisierungsinzidenz heute lediglich 4,22. Das bedeutet, dass das Infektionsgeschehen dramatisch ansteigen muss, bis weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Zum Vergleich, hier die bekannten Wocheninzidenzen für den Kreis Düren, NRW und Deutschland:

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