Details zu den Regelungen finden sich auf einer Seite der Landesregierung: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nationale-solidaritaet-nordrhein-westfalen-deutliche-kontaktreduzierungen-fuer
Nachdem im November noch ein Eindruck erweckt wurde, die Menge der Krankenhausfälle seien nun das neue Kriterium, hat man nun die bekannte Wocheninzidenz wieder herangezogen.
Was könnte für den Kreis Düren relevant sein?
Auch für Geimpfte gibt es Kontaktbeschränkungen, aber erst ab einer Inzidenz von 350. Der Kreis Düren hat aktuell eine Inzidenz von 280. Der Wert scheint zumindest im Moment nicht schnell zu steigen. Es könnte also sein, dass diese Kontaktbeschränkungen für uns nicht zutreffen werden.
Was passiert sonst noch?
- Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte, Kinder sind ausgenommen
- Clubs und Diskotheken werden geschlossen
- Kapazitätsbegrenzung bei Großveranstaltungen
- 2G im Einzelhandel
- Weihnachtsmärkte weiter mit 2G
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung findet sich hier:
https://www.land.nrw/media/25554/download?attachment
Die Regelungen gelten ab 04.12.2021 und sind bis zum 21.12.2021 befristet.
Die Seite mit den genauen Erklärungen zu den Corona-Regelungen des Landes ist aktuell nicht erreichbar.
Angemerkt:
Das interessanteste steht aktuell in der Überschrift der Pressemeldung des Landes: „Nationale Solidarität in Nordrhein-Westfalen“. Für mich ein Indiz darauf, dass die Regelungen weniger der Wille der Landesregierung, als ein Kompromiss für den Frieden mit den anderen Ministerpräsidenten sind.