Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung kontrollierten 20 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bezirk des Hauptzollamts Aachen 22 Gastronomiebetriebe und befragten dabei 83 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Zudem prüften sie auch Geschäftsunterlagen bei den Arbeitgebern.
Ziel der verdachtsunabhängigen Prüfungen war die Aufdeckung von Schwarzarbeit und die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Außerdem kontrollierten die Finanzermittler den Aufenthaltsstatus der beschäftigten Ausländer.
Im Einzelnen ergaben sich Anhaltspunkte für folgende Verstöße:
– Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz – Sozialversicherungsbetrug – Sofortmeldeverstöße – Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis
15 Sachverhalte konnten vor Ort nicht abschließend geklärt werden, sodass sich weitere Prüfungen und Ermittlungen an der Dienststelle anschließen.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den präventiven Charakter einer besonders hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Die Prüfungsdichte soll auch zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen.