Die Landesregierung hat angekündigt an Montag, 27.04.2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz einzuführen. Zulässig seien Alltagsmasken oder auch Schals.
Weiterhin sollen ab Motag auch Einzeländler öffnen dürfen, deren Läder größer als 800 qm sind, sofern sie die Fläche entsprechend reduzieren.
Viele Händler der Innenstadt hatten sich bereits vergangene Woche auf diese Regelung eingestellt. In einer Werbeaktion hatten sich die Händler mit Alltagsmasken vor die Kamera gestellt und für ihre Geschäfte geworben (Foto)