Ab Donnerstag gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Eine Erklärung, was sich alles ändert stellt das Land unter folgender Adresse zur Verfügung:
Eine interessante Änderung gibt es in §3(1). Bei Versammlungen nach Artikel 8 GG (Demos etc.) gilt:
Haben alle Personen unabhängig von einem Test- oder Immunisierungsnachweis Zugang zu der Veranstaltung oder Versammlung, ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Wenn man davon ausgeht, dass sich die „Spaziergänger“ eben nicht impfen lassen wollen, müssten sie bei ihrer nächsten Versammlung alle eine Maske tragen. Ansonsten würden sie ordnungswidrig handeln und dies würde mit einem Bußgeld in Höhe von 150 € geahndet. Siehe: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211204_bussgeldkatalog_landesvoen.pdf
Bei 480 Teilnehmern sind das 72.000 Euro.