Düren/ Vettweiß. Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Der Vortrag der VHS Rur-Eifel „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ beleuchtet Schritt für Schritt den Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und welche Dinge von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu […]