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Alkoholverbot für Fahranfänger missachtet

Für Fahranfänger gilt in der Probezeit ein
absolutes Alkoholverbot am Steuer. Dennoch werden immer wieder junge
Fahrer aus dem Verkehr gezogen, die sich nicht an diese Regel halten.

So muss jetzt ein 20-jähriger Autofahrer aus Aldenhoven mit
unangenehmen Konsequenzen rechnen. Er war in der Nacht zum Samstag
kurz vor der Heimkehr in eine Polizeikontrolle geraten. Dabei stellte
sich heraus, dass der Heranwachsende zwar nicht viel, aber immerhin
etwas Alkohol getrunken hatte. Ein erster Alkoholtest zeigte 0,24
Promille in seiner Atemluft an. Der zweite, beweissichere Test auf
der Polizeiwache zeigte dann zwar weniger, aber immer noch
Alkoholeinwirkung an.

Das führte dazu, dass jetzt gegen den jungen Mann im Rahmen einer
Ordnungswidrigkeitenanzeige ermittelt wird. Er selbst räumte ein,
dass er offenbar die anhaltende Wirkung des Alkohols unterschätzt
hatte.

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