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Zusammenstoß bei „Rechts-vor-links-Regel“

Bei einem innerörtlichen Verkehrsunfall wurde am Samstagnachmittag in Niederzier eine Autofahrerin verletzt. Der Rettungsdienst transportierte sie zur stationären medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.

Um 14:15 Uhr hatte eine 52 Jahre alte Frau aus Niederzier mit einem Pkw die Ringstraße, aus Richtung Taubenforst kommend, in Fahrtrichtung Mühlenstraße (Ortsdurchgangsstraße) befahren. An der Kreuzung zur Auestraße missachtete sie dann die Vorfahrt eines von rechts kommenden 40-jährigen Pkw-Fahrers aus Niederzier, der in Richtung Kaplanstraße unterwegs war. Beim Zusammenstoß entstand Sachschaden in geschätzter Gesamthöhe von mehr als 5.000 Euro an den beiden Kraftfahrzeugen. Der 40-Jährige und seine beiden Mitfahrer blieben unverletzt.

Die Ermittlungen zum Unfallgeschehen dauern an.

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