Anwohner hatten in der Vergangenheit bei der Polizei auf das hohe Geschwindigkeitsniveau auf der B 477 in Höhe der Ortslage Sievernich hingewiesen. Am Freitag, Samstag und Sonntag wurde dort nun kontrolliert und erschreckendes festgestellt: beinahe 380 Fehlverhalten wurden an den drei Kontrolltagen registriert. Alleine am Samstag hielten sich über 150 Fahrzeugführer nicht an die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.
Am Samstag in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 15:40 Uhr postierten sich Beamte des Verkehrsdienstes mit einer Messanlage auf dem genannten Abschnitt der viel befahrenen Bundesstraße. Diese dient unter anderem auch Motorradfahrern als Anreisestrecke in die Eifel, die bei den frühlingshaften Temperaturen am vergangenen Wochenende bereits ein beliebtes Ausflugsziel darstellte. Mehr als 30 Kradfahrer wurden mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen, was entsprechende Anzeigen zur Folge hatte.
Zwei Motorradfahrer wurden angehalten und wegen ihrer verbogenen Kennzeichenschilder zur Verantwortung gezogen. Das Knicken der Schilder wird als Kennzeichenmissbrauch gewertet, denn bei einer Geschwindigkeitsmessung sind die Kennzeichen auf den Beweisfotos nur schwer oder gar nicht zu erkennen.
Ein Mofafahrer hatte es sehr eilig und durchfuhr den Messbereich mit 60 Stundenkilometern, obwohl sein Fahrzeug eigentlich nur 25 km/h fahren darf. Bedingt durch das „Frisieren“ benötigt er für sein Zweirad nun eine Fahrerlaubnis, die er erwartungsgemäß nicht vorweisen konnte. Der Tatvorwurf der hierzu gefertigten Strafanzeige lautet nun auf Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde selbstverständlich untersagt.
Weil er zu schnell unterwegs war, wurde auch ein 42 Jahre alter Mann aus Euskirchen samt Kleinkraftrad angehalten. Sofort fiel den Beamten die scheinbar „geistige Abwesenheit“ des Mannes auf, der freimütig zugab, Cannabis und Amphetamine konsumiert zu haben. Für ihn war die Fahrt an dieser Stelle beendet. Ein Streifenwagen brachte ihn zwecks Entnahme einer Blutprobe in ein Krankenhaus. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wurde gefertigt. Auch gegen den Halter des Kleinkraftrads wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, schließlich hatte er zugelassen, dass der 42-Jährige trotz Fahruntauglichkeit mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Als sich der 44-Jährige aus Zülpich zum Anhalteort an der B 477 bringen ließ, um seine Maschine abzuholen, wurde ihm dies jedoch aus aktuellem Anlass untersagt: er stand derart unter Alkoholeinfluss, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich war.
Auch zukünftig wird es Kontrollen dieser Art auf dem Streckenabschnitt der B 477 geben.