Richter bestätigt Langzeitingewahrsamnahme der beiden Gefährder antragsgemäß
Nachtrag zu den Pressemitteilungen Ziffer 1, 2 und 5 vom 18. Juli
Ein Richter hat am Donnerstagabend (18. Juli) die von der Polizei Köln beantragten Langzeitingewahrsamnahmen für die beiden in Düren angetroffenen Gefährder (30, 21) bestätigt. In seinem Beschluss folgte der Richter der von der Polizei empfohlenen Gewahrsamsdauer von gesetzlich maximal möglichen 14 Tagen.
Für den in einer weiteren Dürener Wohnung angetroffenen Mann (20) stimmte der Richter ebenfalls dem Antrag der Polizei zu, setzte für ihn jedoch eine Gewahrsamsdauer von 10 Tagen fest.
Nach neuer Sachverhaltsbewertung zog die Polizei Köln den Antrag zur Langzeitingewahrsamnahme für einen vierten Dürener (22) zurück und setzte ihn anschließend auf freien Fuß.
Im Zusammenhang mit der während der Einsatzmaßnahmen aufgefundenen Flüssigkeit hat die Untersuchung des Landeskriminalamtes NRW ergeben, dass es sich um einen unbedenklichen Stoff handelt.
Im Verlauf des polizeilichen Zugriffs hatte der 21-Jährige entgegen einer ersten ärztlichen Diagnose eine Verletzung davongetragen. Infolgedessen befindet er sich derzeit unter Bewachung in einer Klinik.
Kriminalbeamte einer im Staatsschutz eingerichteten Ermittlungsgruppe werten aktuell die aufgefundenen Datenträger aus. Dieser Prozess wird mehrere Tage dauern. Es handelt sich um Datenmengen von mehreren Terabyte, deren kriminalpolizeiliche Sichtung eine erhebliche Ermittlungsarbeit erfordert. (he)
Siehe auch:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4325999 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4326220 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4326922