Landesweit stellt das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln eine der hauptsächlichen Unfallursachen dar. Im Kreis Düren wurden im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 34 Verkehrsunfälle registriert, bei denen die Fahrzeugführer vor Fahrtantritt Alkohol oder Drogen konsumiert hatten.
Durch gezielte Kontrollen von Verkehrsteilnehmern erhöhten Beamte der Polizei Düren am Mittwoch den Kontrolldruck und das Risiko, bei derartigen Verkehrsverstößen entdeckt zu werden. In der Zeit zwischen 16:00 Uhr und Mitternacht wurden an den vier verschiedenen Kontrollstellen insgesamt 170 Fahrzeuge und deren Fahrer/innen genauer unter die Lupe genommen.
Auf der Nordstraße in Birkesdorf wurden unter anderem zwei Autofahrer angehalten, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Den beiden 19 und 31 Jahre alten Männern aus Düren wurden in einem Krankenhaus Blutproben entnommen. Sie durften ihre Fahrt nicht fortsetzen.
Auf der Aachener Landstraße in Jülich zogen die Beamten einen 39-jährigen Autofahrer aus Aldenhoven aus dem Verkehr, der ebenfalls vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hatte. Ein Spürhund fand dazu noch im Kofferraum des Wagens eine geringe Menge Marihuana auf. Eine Auflistung der polizeilichen Maßnahmen in diesem Fall liest sich wie folgt: Beschlagnahme der Drogen, Anzeige wegen des Besitzes und Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Blutprobenentnahme und Untersagung der Weiterfahrt.
Gleiche Kontrollstelle, gleiches Alter, anderer Verstoß: auf der Aachener Landstraße zeigte ein 39-Jähriger aus Jülich bei der Kontrolle einen internationalen Führerschein vor, der einer genaueren Überprüfung nicht standhielt und sich als Fälschung entpuppte. Das „Dokument“ wurde beschlagnahmt, eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gefertigt.
Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen wurden demzufolge nur in zwei Fällen festgestellt – was ein gutes Ergebnis darstellt. Dennoch zeigt die Zusammenfassung der kompletten Kontrollergebnisse, dass der Großeinsatz der Polizei durchaus berechtigt war: vier Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis, elf Missachtungen Rotlicht zeigender Ampeln, sechs Nutzungen von Mobiltelefonen am Steuer, 30 Verstöße gegen die Gurtpflicht und 20 anderweitige Regelverstöße wurden festgestellt und entsprechend mit Verwarnungsgeldern oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet.