Am Freitagmittag wurde eine Seniorin von Unbekannten in ihrer Wohnung bestohlen. Einer der Täter hatte sich als Mitarbeiter des Wasserwerkes ausgegeben und war auf diesem Wege in die Wohnung gelangt. Die Diebe erbeuteten Schmuck und Bargeld im fünfstelligen Bereich.
Gegen 13:00 Uhr wurde die Polizei nach Nörvenich in die Bahnhofstraße gerufen. Dort hatte eine Seniorin gegen 12:30 Uhr Besuch von einem angeblichen Mitarbeiter des Wasserwerkes erhalten. Der Mann gab an, den Wasserdruck prüfen zu müssen.
Die ältere Dame ließ den Unbekannten in ihre Wohnung und begleitete ihn in die Küche und ins Bad. In beiden Räumen drehte der Mann die Wasserhähne voll auf. Kurze Zeit später gab der Besucher an, er würde nun draußen nachschauen, ob der Druck in Ordnung sei. Dann verließ er die Wohnung und kam nicht mehr zurück.
Als die Bewohnerin einen Blick in ihr Schlafzimmer warf, musste sie feststellen, dass ihre Schränke geöffnet und durchwühlt worden waren. Es ist also davon auszugehen, dass während der angeblichen Wartungsarbeiten eine zweite Person die Wohnung betrat und sich am Besitz der Frau zu schaffen machte.
Unter anderem erbeuteten die Täter eine nicht geringe Summe Bargeld und Schmuck im fünfstelligen Bereich. Die Polizei sicherte Spuren und leitete Ermittlungen ein. Der falsche Mitarbeiter der Wasserwerke konnte wie folgt beschrieben werden:
– 35-45 Jahre alt – 1,80 – 1,85 Meter groß – rundes, gerötetes Gesicht – osteuropäisches Aussehen – dunkles Haar – bekleidet mit einem Blaumann mit rotem Zeichen auf dem Rücken Die Polizei bittet mögliche Zeugen, die Hinweise auf den Gesuchten geben können oder zu der oben angegeben Uhrzeit etwas Ungewöhnliches in der Nörvenicher Bahnhofstraße gesehen haben, sich unter der 02421 949-6425 zu melden.
Generell gilt:
– Lassen Sie wenn möglich keine Fremden in Ihre Wohnung / Ihr Haus. – Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Angaben desjenigen, der Einlass begehrt richtig sind, kontaktieren Sie den angeblichen Auftraggeber (Wasserwerke, Telefonanbieter, Handwerker und so weiter), um sich den Auftrag bestätigen zu lassen. – Sollten Sie unsicher sein, verweigern Sie den Zutritt zur Wohnung / zum Haus und bitten um eine offizielle Terminankündigung (welche Sie dann im Zweifel durch einen Anruf beim Auftraggeber auf Echtheit prüfen können).