Am Freitag überholte ein Pkw-Fahrer / eine Pkw-Fahrerin eine Radfahrerin und berührte dabei mit dem Außenspiegel deren Arm. Der Fahrer / die Fahrerin hielt jedoch nicht an sondern setzte seine / ihre Fahrt fort, ohne sich nach dem Befinden der Frau zu erkundigen. Die Polizei leitete ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ein.
Gegen 13:10 Uhr befuhr die 57-Jährige mit ihrem Pedelec die Bahnstraße in Richtung Lendersdorf. Auf Höhe eines dort ansässigen Autohauses überholte ein Pkw die Frau mit zu geringem Seitenabstand. Bei dem Manöver berührte der Außenspiegel des Fahrzeuges den Ellenbogen der Radlerin. Den Angaben der Frau folgend scherte der Autofahrende / die Autofahrende knapp vor ihr wieder ein, bremste stark ab um dann ohne anzuhalten weiter zu fahren. Durch die Bremsung verlor die Dürenerin beinahe das Gleichgewicht. Eine ärztliche Versorgung war jedoch nicht von Nöten.
Glücklicherweise konnte die Betroffene sich das Kennzeichen des vorbeifahrenden Pkw merken, so dass die eingesetzten Beamten den Halter schnell ermitteln konnten. Der Fahrer, beziehungsweise die Fahrerin des Autos muss sich nun wegen Nötigung im Straßenverkehr und unerlaubten Entfernens von einem Unfallort rechtfertigen.
Denken Sie als Autofahrer daran: Beim Überholen von Fahrradfahrern gilt innerorts ein Mindestseitenabstand von 1,5 Metern.