Ein 20-Jähriger aus Jülich verursachte am Montagabend einen Alleinunfall.
Der junge Mann war gegen 19:00 Uhr aus ungeklärter Ursache mit seinem Pkw von der Fahrbahn der Straße „An der Leimkaul“ abgekommen und anschließend mitsamt seinem Fahrzeug im Gebüsch gelandet. Als die hinzugerufenen Polizei an der Unfallörtlichkeit eintraf, versuchte er zunächst, sich in seinem Auto vor dieser zu verstecken – erfolglos! Da die Beamten während der Unfallaufnahme Alkoholgeruch wahrnahmen, wurde vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 0,7 Promille. Eine Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache folgte. Trunkenheit im Verkehr war allerdings nicht das einzige Vergehen des Unfallfahrers; er wird sich auch wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetzt verantworten müssen, außerdem ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Diese wird der 20-Jährige, der sich bei dem Unfall leicht verletzte, wohl auch bis auf weiteres nicht erwerben dürfen.