Am gestrigen Mittwoch (11.10.2023) kam es an der Kreuzung der B56 und L253 zu einem Auffahrunfall. Eine Person musste zur Überwachung ins Krankenhaus. Der Unfallverursacher war ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Gegen 10:50 Uhr standen zwei Pkw an einer Rotlicht zeigenden Ampel an der Kreuzung B56 und L253 in Jülich. Die beiden Fahrer beabsichtigten, von Jülich aus kommend, die Kreuzung geradeaus in Richtung Altenburg zu passieren. Als die Ampel auf Grün umsprang, fuhr der Fahrer des hinteren Wagens, ein 30 Jahre alter Mann aus Hückelhoven, an. Gegenüber der Polizei gab er später an, er habe aufgrund der tief stehenden Sonne zu spät bemerkt, dass er schneller anfuhr als das vor ihm wartende Auto. Es kam zu einem Auffahrunfall, bei dem der Fahrer des Wagens vor ihm, ein 58 Jahre alter Mann aus Leichlingen, verletzt wurde und zur Überwachung in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Bei der Überprüfung der Fahrerlaubnis stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass der Führerschein des Unfallverursachers nicht gültig war. Angeblich hatte der Hückelhovener die Prüfung erst vor Kurzem im Ausland gemacht, der Führerschein war ihm dann per Post zugesandt worden. Dass es sich um ein gefälschtes Dokument handeln könnte, habe er nicht gewusst. Doch mit diesem Umstand noch nicht genug. Bei seinen Schilderungen wirkte der Mann äußerst nervös auf die Beamten. Nach Durchführung eines freiwilligen Drogenvortest war schnell klar: Der Autofahrer stand unter Einfluss von Betäubungsmitteln – er hatte am Vortag mehrere Joints geraucht. Er wird sich nun nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch wegen Straßenverkehrsgefährdung und Urkundenfälschung verantworten müssen.