Gemeinsame Presseerklärung der ZeOS NRW und der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
In einem von der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straf-taten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geführten Ermittlungsverfahren durchsuchten Einsatzkräfte der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung weiterer Polizeibehörden sowie Einsatzhundertschaften am Mittwoch (18.06.) insgesamt 18 Objekte in Köln, Bonn, Bergheim, Frechen, Mönchengladbach und Dormagen.
Vier Männer, für die im Vorhinein Untersuchungshaftbefehle erwirkt worden waren, konnten festgenommen werden. Die Beschuldigten im Alter von 36 bis 51 Jahren werden im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Weiterhin wurden Vermögenswerte sowie zahlreiche Beweismittel gesichert, darunter u. a. eine Immobilie im Wert von ca. 400.000 Euro, fünf Pkws, hochwertige Uhren, etwa 90000 Euro, Kokain in nicht geringer Menge, sowie zahlreiche Mobiltelefone, Tablets, Computer und Speichermedien.
Insgesamt richten sich die seit Mai 2022 geführten Ermittlungen gegen 14 Beschuldigte mit deutscher, griechischer, albanischer sowie türkischer Staatsangehörigkeit. Diese sind – in unterschiedlichem Umfang – verdächtig, im Zeitraum März 2021 bis Mai 2025 über mindestens 70 Kilogramm Kokain verfügt und dieses gewinnbringend veräußert zu haben. Um ihre Geschäfte zu verschleiern, kommunizierten die Beschuldigten den Ermittlungen zufolge unter anderem über die Krypto-Messengerdienste ANOM und SkyECC.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Bereits im Dezember letzten Jahres konnten Ermittler des Polizeipräsidiums Essen dank Hinweisen aus dem hiesigen Ermittlungsverfahren mehrere Tatverdächtige festnehmen sowie ca. 20 Kilogramm Cannabis und 160.000 Euro Bargeld sicherstellen.
Link zur Pressemeldung des Polizeipräsidiums Essen:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/5922563
Hinweis: In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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