Die Öffnung der kleinen Handelsgeschäfte ist in §5 (2) geregelt. Damit dürfen Handelsgeschäfte bis 800 qm öffnen.
Die Verordnung tritt am 20.04.2020 in Kraft und ist bis zum 3. Mai 2020 befristet. Das würde bedeuten, dass dann wieder alle Geschäfte und Restaurants öffnen dürfen – es sei denn es gibt bis dahin eine neue Verordnung.
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