Der ehrenamtliche Vorstand des ACE Auto Club Europa im Kreis Aachen/Eifel/Rur hat in Düren den Autobahnverkehr auf der A4 beobachtet. Im Fokus der Aktion stand der LKW-Verkehr und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 50 Metern, welcher für LKW auf deutschen Autobahnen gilt.
„Bei unseren Beobachtungen hatte fast jeder zweite LKW einen viel zu geringen Abstand zum vorderen Fahrzeug,“ stellt der Vorsitzende des ACE-Kreises Aachen/Eifel/Rur, Wolfgang Schiffers, fest. Innerhalb nur einer Stunde zählten sie 294 LKW, von denen 118 (40%) einen zu geringen Abstand zum vorderen Fahrzeug hatten. Wolfgang Schiffers, betont: „Für mich als ehemaligen LKW-Fahrer ist diese Zahl erschreckend, vor allem wenn wir bedenken, dass es auf der Autobahn während unserer Zählung nass und windig war. Außerdem haben wir die Aktion durchgeführt, als der Verkehr noch relativ entspannt war.“ Er geht davon aus, dass mit dichterem Verkehr auch der korrekte Abstand seltener eingehalten wird.
Dass fast jeder zweite LKW mit einem anderen Fahrzeug vor sich, einen zu geringen Sicherheitsabstand zu diesem hält, führt zu einer Vielzahl von Gefahren. In Deutschland kam es im Jahr 2019 zu 29.961 Unfälle mit LKW-Beteiligung und Personenschäden, davon fast 8.000 allein auf den Autobahnen. Mit 20,7% war in diesen Fällen die häufigste Unfallursache der zu geringe Abstand.
„Nicht nur das Spurwechseln wird schwieriger, wenn die LKW dicht an dicht hintereinander herfahren, sondern auch die Gefahr eines Auffahrunfalls steigt – vor allem am Stauende“, betont Tolga Kaya, Regionalbeauftragter des ACE für Nordrhein-Westfalen. Der ACE will aber nicht nur die LKW in die Pflicht nehmen. Auch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer hat Einfluss auf die Sicherheit auf den Straßen. „Wir haben das zwar nicht vor Ort mitgezählt, aber auch unter den PKW haben wir gefährliche Situationen und häufig auch ein Fehlverhalten gegenüber LKW beobachtet,“ stellt Tolga Kaya klar und fordert: „Wir müssen uns alle an geltende Verkehrsregeln halten und dabei auch umsichtiger und rücksichtsvoller miteinander umgehen. Nur so können wir tödliche Unfälle vermeiden.“
Aktuelle Regelung:
Für PKW gilt außerorts beim Mindestabstand die Faustregel „halber Tachowert in Metern“. So ergibt sich bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h ein Mindestabstand von 60 Metern. LKW müssen bei Geschwindigkeiten über 50km/h immer ein Mindestabstand von 50 Metern halten. Orientieren kann man sich an den Leitpfosten am Straßenrand. Diese stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern am Rand der Autobahn.