Inzwischen hat der Kreis Düren die „Allgemeinverfügungdes Kreises Düren zur Ergänzung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zwecke der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen-Infektionsschutzgesetz (IfSG).“ online gestellt. Sie finden das Dokument hier:
https://www.kreis-dueren.de/service/bm/2020/Allgemeinverfuegung_Kreis-Dueren_11-12-2020.pdf
Das sind die wichtigsten Regelungen:
- Schulen
- Mindestabstände ab der 8. Klasse
- Maskenpflicht in der Nähe der Schule
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
- Pflicht zu FFP-2-Masken
- Zwei Corona-Tests pro Woche
- Private Treffen mit maximal 10 Personen aus 2 Haushalten
- Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr
Ausnahmen:- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit,
- das Einkaufen von Lebensmitteln,
- die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen,
- der Besuch des Ehegatten, des Lebenspartners (LPartG), des nichtehelicher Lebenspartners,
- von Verwandten in gerader Linie,
- die Ausübung von Individualsport,
- ein Spaziergang mit Angehörigen des eigenen Hausstandes,
- Handlungen zur Versorgung von Tieren (Gassi gehen),
- in sonstigen Notlagen (u.a. Hausbrand).
- Beschränkung der Kundenzahl im Einzelhandel
- Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf 2 Personen bzw. ein Hausstand plus eine Person
- Standesamtliche Trauungen mit maximal 25 Personen
- Beerdigungen mit maximal 50 Personen
- Kein außerschulischer Musikunterricht
- Gruppenangebote in der Sozial- und Jugendhilfe sind verboten
- Kein Individualsport in Sportanlagen
- Spielplatznutzung nach 16:30 Uhr verboten
- Alkoholverbot im öffentlichen Raum