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Bürgerbegehren für Kreis Düren besteht die Vorprüfung

Sitzung des Kreistags am 22.02.2022 mit Unterschriftenliste

Das aktuelle Bürgerbegehren, mit dem die Umbenennung des Kreises Düren verhindert werden soll, hat am Dienstagabend einen ersten Erfolg erreicht. Bei der Kreistagssitzung in der Arena Kreis Düren überstand das Bürgerbegehren die Vorprüfung. Damit stellten die Politiker fest, dass alle formalen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Nur das nötige Quorum an Unterschriften muss nun noch erreicht werden.

Die Unterschriften müssen auf Papier geleistet werden. Eine Liste, die selbst herunter geladen und ausgedruckt werdne kann gibt es hier: https://www.kreisduerenbleibt.de/

Formalitäten erfüllt

Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Gegen die Umbenennung des Kreises Düren in Rurkreis Düren-Jülich“ gemäß § 23 Kreisordnung NRW“ – unter diesem Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Kreistag mit dem Thema. Zu klären waren dabei vor allem Formalitäten. Die Schriftform des Bürgerbegehrens wurde erfüllt. Die Initiatoren formulierten die Frage, die zur Abstimmung gestellt werden soll, klar verständlich: „Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?“ Eine Begründung für diese Fragestellung ist angegeben. Sie kann auf der Website www.kreisduerenbleibt.de nachgelesen werden.

Die ebenfalls notwendige Kostenschätzung beantwortete der Kreis Düren folgendermaßen: „Sollte dem Begehren durch den Kreistag entsprochen werden oder dieses im Rahmen eines Bürgerentscheides erfolgreich sein, so würden bei einer Beibehaltung des Namens keine Folgekosten für den Kreis entstehen.“

Für eine erfolgreiche Vorprüfung mussten die Initiatoren außerdem eine Liste mit mindestens 25 Unterschriften vorlegen. Diese Bedingung wurde mit bereits 140 gesammelten Unterschriften deutlich übertroffen. Es gibt also schon zahlreiche Menschen, die das Ziel, den bisherigen Namen des Kreises beizubehalten, unterstützen.

Ein Video von der Sitzung des Kreistags gibt es hier:
https://www.facebook.com/KreisDuerenBleibt/videos/725921818395476/

Pressemeldung zur Umbenennung sorgte in der vergangenen Woche für Unsicherheiten

„Das war’s dann“ kommentierte ein Unterstützer des Bürgerbegehrens letzte Woche eine Meldung einer lokalen Werbezeitung, die berichtete „Kreis Düren heißt ab 1. März „RurKreis Düren-Jülich““.

Jetzt erst recht, sagen die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die heute einen Teilerfolg verbuchen konnten. Nach aktuellem Stand ist klar, dass das Bürgerbegehren erfolgreich sein wird, wenn ausreichend Unterschriften zusammen kommen.

Wie geht es weiter?

Nach der erfolgreichen Vorprüfung geht das Sammeln von Unterschriften weiter. Entsprechende Listen können auf der Website www.kreisduerenbleibt.de heruntergeladen und ausgefüllt werden. Nur Unterschriften auf diesen ausgedruckten Formularen sind gültig. Die Frist zum Unterschreiben läuft bis zum 6. März.

Wenn ausreichend Unterschriften zusammenkommen, entscheidet der Kreistag erneut. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder findet der Bürgerentscheid statt, bei dem die Menschen im Kreis Düren an der Wahlurne über den Namen entscheiden können, oder der Kreistag nimmt die geplante Umbenennung selbst zurück und schließt sich somit der Forderung des Bürgerbegehrens an.

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Hinweis: Der Autor dieses Artikels beteiligt sich seit Anfang 2022 an derInitiative, die die Umbenennung des Kreises Düren stoppen möchte. Details hierzu unter: https://www.kreisduerenbleibt.de/

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