Leider sind die Impfzahlen im Kreis Düren weiter Rückläufig. Das bedeutet, dass seit Jahresbeginn von Woche zu Woche immer weniger Impfungen verabreicht werden. Details hierzu in unserem Impfmonitor für den Kreis Düren: https://dn-news.de/impfmonitor-fuer-den-kreis-dueren/
Aktuell Informiert der Kreis Düren in einer Pressemeldung über die Impfmöglichkeiten an Karneval – siehe unten.
Die Neuinfektionszahlen im Kreis Düren gehen weiter zurück. Allerdings auf einem Niveau, das vor einem Jahr noch als unvorstellbar galt.
Pressemeldung des Kreises Düren
Aktuelle Infos zu den Impfungen im Kreis Düren
Kreis Düren. Die Impfstellen im Kreis Düren sind auch über die Karnevalstage regulär geöffnet. Jeder ab 12 Jahren kann sich hier weiterhin die Erst-, Zweit- als auch die Auffrischimpfung verabreichen lassen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Düren weist zudem darauf hin, dass trotz der verkündeten Lockerungsschritte in vielen Bereichen für Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern weiterhin eine Maskenpflicht gilt. Zum Schutz vor der besonders leicht übertragbaren Omikron-Variante ist für Besucher dieser Einrichtungen das Tragen einer FFP-2-Maske erforderlich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten diese Masken bereits beim Betreten der genannten Einrichtungen getragen werden.
Die Impfstellen in der Übersicht:
Jülich (Öffnungszeiten Mo-Fr von 14 bis 19 Uhr, Sa 10 bis 19 Uhr, So 10 bis 17 Uhr)
- Maxis Gruppe, Freifläche Zuckerfabrik, Dürener Straße (Kreisverkehr gegenüber Königskamp)
Niederzier (Öffnungszeiten Mo-Sa von 16 bis 20 Uhr und So von 9 bis 20 Uhr)
- DWS Test-Impfzentrum, Rurbenden 2
Düren
- Annakirmesplatz: Öffnungszeiten, So-Do 14 bis 18 Uhr, Fr und Sa 14 bis 20 Uhr
- Stadtmitte, Zehnthofstraße 4: Öffnungszeiten Mo-Fr von 10 bis 16 Uhr, Sa 9 bis 15 Uhr
Nideggen (Öffnungszeiten mittwochs und samstags jeweils 14 bis 18 Uhr)
- Mehrzweckhalle, Konrad-Adenauer-Straße
Bei den Impfangeboten im Kreis Düren sind für alle ab 12 Jahren sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischimpfungen möglich. Die erste Auffrischimpfung ist frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits nach vier Wochen die zweite Impfung erhalten, ebenso Personen mit einer Immunschwäche. Hinweis: Wer das erste Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, benötigt insgesamt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten.
Die vierte Impfung (2. Auffrischimpfung) ist jetzt laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen möglich. Diese zweite Auffrischimpfung wird demnach frühestens 3 Monate nach der zweiten Impfung empfohlen für:
Alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Alter, für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Immunschwäche bereits ab 5 Jahren. (Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren sind bei den Kinder- oder Hausärzten möglich.)
Menschen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind, sollen die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Zu einer Impfung sollte der Personalausweis und (wenn vorhanden) der Impfpass mitgebracht werden. Ein Termin ist nicht erforderlich.
Quelle: Kreis Düren
Erklärung zu den Zahlen in unseren Corona-Updates:
Die Zahlen stammen vom Land NRW (https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw) und von der Website des Robert-Koch-Instituts. Die Zahlen werden täglich abgelesen und in einer Tabellenkalkulation ausgewertet. Es werden keine nachträglichen Korrekturen vorgenommen. Das bedeutet, wenn sich Fallzahlen in der Vergangenheit nachträglich ändern, weil beispielsweise eine Korrektur vorgenommen wurde, dann übernehmen wir diese Korrekturen nicht. Das führt in einzelnen Fällen zu Abweichungen.
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