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Zensus 2022: Zwei Monate nach dem Stichtag wurden bereits fast vier Millionen Fragebogen erfasst

Zensus 2022

Zwei Monate nach dem Beginn der Befragungen des Zensus 2022 in Nordrhein-Westfalen hat das Statistische Landesamt fast vier Millionen ausgefüllte Fragebogen erfasst. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen mitteilt, liegen zurzeit für die Gebäude- und Wohnungszählung bereits knapp 3,3 Millionen Rückmeldungen vor. Der Großteil davon ging online ein; von den per Post eingegangenen Papierfragebogen wurden bisher gut 56 000 eingescannt und elektronisch erfasst. Im Rahmen der Haushaltsstichprobe wurden bislang mehr als 550 000 Fragebogen online ausgefüllt und gut 100 000 Papierfragebogen erfasst. IT.NRW bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die am Zensus 2022 teilgenommen haben und damit einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um eine sichere Datengrundlage für künftige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen zu schaf-
fen.

Trotz transparenter Informationsbereitstellung durch das Statistische Landesamt hat eine Vielzahl der Befragten weiteren Informationsbedarf. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Warum habe ich ein Erinnerungsschreiben für die Gebäude- und Wohnungszählung erhalten, obwohl ich meinen Fragebogen schon online ausgefüllt habe?
Aufgrund von bis zu dreiwöchigen Druck- und Postlaufzeiten hat sich der Versand des Erinnerungsschreibens bei rund zehn Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Abgabe der Online-Meldung überschnitten. Der Fragebogen muss nicht erneut ausgefüllt werden, falls die Fragen in der Zwischenzeit bereits beantwortet wurden. Im Erinnerungsschreiben für die Gebäude- und Wohnungszählung weist IT.NRW explizit auf diesen Sachverhalt hin.

Ich habe Post erhalten, obwohl ich nicht mehr die Eigentümerin bzw. der Eigentümer bin. Wie gehe ich vor?
Wenn Sie für ein Wohnobjekt angeschrieben wurden, in dessen Besitz Sie am Zensusstichtag (15. Mai 2022) nicht waren, geben Sie dies im Fragebogen an der entsprechenden Stelle an. Falls Sie Informationen über die neuen Eigentumsverhältnisse haben, geben Sie diese bitte ebenfalls an. Damit haben Sie Ihre Auskunftspflicht für das betreffende Wohnobjekt erfüllt.

Warum wird nur eine Person angeschrieben, obwohl die Wohnung oder das Haus mehreren gehört?
Die Auskunft zur Gebäude- und Wohnungszählung ist nur einmal zu erteilen. IT.NRW schreibt in der Regel nur eine Person an, um die Belastung für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Bei Ehepaaren wurde die in den vorliegenden Registern erstgenannte Person angeschrieben. Dies geschah aus organisatorischen Gründen ohne Rücksicht auf das Geschlecht. Wir bedauern, wenn dadurch der Eindruck entstanden ist, wir hätten bevorzugt die Ehemänner angeschrieben, dies war keinesfalls unsere Absicht.

Wieso wurden auch Verstorbene angeschrieben?
Wir bedauern es sehr, wenn es zu solchen unpassenden Anschreiben gekommen sein sollte. Die beim Zensus 2022 verwendeten Kontaktdaten stammen u. a. aus den Grundsteuerdaten der Kommunen und waren in diesen Fällen zum Zeitpunkt der Übermittlung an uns noch nicht aktualisiert. Wir bitten die Personen, die das betreffende Objekt geerbt haben oder den Nachlass verwalten, den Fragebogen auszufüllen und die neuen Eigentümer einzutragen, sofern ihnen diese bekannt sind.

Kann ich meinen Online-Bogen nach der Eingabe einsehen und ggf. noch Änderungen vornehmen?
Nach dem Übermitteln der Daten kann eine Quittung abspeichert oder ausgedruckt werden. Änderungen im Online-Bogen können bei der Gebäude- und Wohnungszählung nach einer erneuten Anmeldung mit den bereits verwendeten Zugangsdaten vorgenommen werden. Dabei werden die alten Antworten überschrieben. Bei der Haushaltsstichprobe ist eine Korrektur der Angaben nur mit neuen Zugangsdaten möglich, die über die zuständige örtliche Erhebungsstelle angefordert werden können.

Ich bin zum angekündigten Termin für die Haushaltsstichprobe nicht zu Hause. Wie kann ich den Termin verschieben?
Terminverschiebungen werden mit den Interviewerinnen und Interviewern abgestimmt. Die Telefonnummern der Interviewerinnen und Interviewer sind auf den Anschreiben angegeben, in denen diese ihren Besuch ankündigen. Die Interviewerinnen und Interviewer führen ihre Tätigkeit ehrenamtlich durch und sind ggf. nicht durchgängig telefonisch zu erreichen. Bitte versuchen Sie einen erneuten Anruf zu einer anderen Uhrzeit und/oder an einem anderen Wochentag, sofern Sie die Interviewerin bzw. den Interviewer nicht beim ersten Versuch erreichen.

Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen
Zu vielen Ihrer Fragen finden Sie auf unserer Internetseite Antworten. Unter https://www.it.nrw/zensus-2022 hat IT.NRW ein umfangreiches Informationsangebot zum Zensus 2022 auf Basis der bisher eingegangenen Rückmeldungen noch einmal angepasst und ergänzt. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen der Zensus-Telefon-Hotline (0211 82838383) gern weiter. Unter https://www.it.nrw/zensus-kontakt steht ein Kontaktformular zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Anliegen (z.B. Fristverlängerungen) schriftlich an IT.NRW übermitteln können. (IT.NRW)

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