Meist fängt es mit einem harmlosen Flirt über soziale Netzwerke wie Instagram oder Facebook an. Einmal im Gespräch, fragt der vermeintliche Online-Flirt nach Nacktfotos oder möchte in den Video-Chat wechseln. Dort bringt Sie der Chat-Partner dazu, sexuelle Handlungen vor der Kamera auszuführen. Im Anschluss folgt die Erpressung: Die Täter drohen damit, unbemerkt aufgenommene Bilder oder Videos im Internet zu veröffentlichen, wenn das geforderte Lösegeld nicht gezahlt wird.
Das ganze nennt sich „Sextortion“ – eine Wortzusammensetzung aus den englischen Wörten Sex und Extortion (Erpressung).
So schützen Sie sich vor dieser Masche:
– Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
– Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
– Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
– Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu. Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
– Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
Sollten Sie bereits erpresst werden, haben wir folgende Tipps für Sie:
– Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
– Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
– Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird.
– Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person SOFORT ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
– Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter anderem auch unter https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sextortion-erpressung-mit-nacktbildern/