Wie belastbar ist das Grundgesetz in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung, internationaler Krisen und wachsender Herausforderungen für demokratische Institutionen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Düren, zu der der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel als Schirmherr den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, eingeladen hat.
Vor rund 180 Gästen stand das Grundgesetz als Fundament der freiheitlichen demokratischen Ordnung im Mittelpunkt. In seiner Einführung erinnerte Rachel an die historische Verantwortung, aus der die Verfassung nach den Erfahrungen von Krieg, Diktatur und Holocaust entstanden ist.
„Manchmal hat man den Eindruck, dass die Geschichte sich in ähnlicher Weise wiederholen könnte“, mahnte der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete. „Unser Grundgesetz ist ein Versprechen von Freiheit, Würde und Gerechtigkeit für alle Menschen in unserem Land.“ Gerade in einer Zeit, in der demokratische Werte weltweit unter Druck gerieten, sei es wichtig, sich der Grundlagen des freiheitlichen Zusammenlebens bewusst zu sein. „Die Verfassung ist nur so stark, wie die Bürger, die sich hinter ihr versammeln.“
In seinem Impulsvortrag stellte Stephan Harbarth die enge Verbindung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit heraus. Demokratie erschöpfe sich nicht im Mehrheitsprinzip, sondern sei auf rechtsstaatliche Sicherungen angewiesen. „Eine demokratische Mehrheit darf mir nicht vorschreiben können, welche Meinung ich habe“, machte Harbarth deutlich. Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit seien beispielsweise unverzichtbare Voraussetzungen für den demokratischen Wettbewerb der Ideen. Demokratie könne ohne Rechtsstaatlichkeit nicht funktionieren.
Ausgangspunkt des Grundgesetzes sei die Überzeugung gewesen, dass der Staat dem Menschen zu dienen habe. Harbarth erinnerte an eine Formulierung aus den Beratungen auf Herrenchiemsee, die Artikel 1 des Grundgesetzes prägen sollte: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“ Diese „Absage an jede Form des Totalitarismus“ spiegele bis heute das Verständnis von Menschenwürde und Grundrechten in Deutschland wider.
Besondere Bedeutung maß der Präsident des Bundesverfassungsgerichts der sogenannten Ewigkeitsklausel bei. Sie ziehe einen wichtigen Schutzwall um die Verfassung und stelle sicher, dass die grundlegenden Prinzipien von Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie das Sozial- und Bundesstaatsprinzip nicht abgeschafft werden können. Die Verfassung könne daher nicht auf formal legalem Wege beseitigt und zur nachträglichen Legalisierung totalitärer Herrschaft missbraucht werden.
Harbarth bezeichnete das Grundgesetz zugleich als ein „living instrument“, eine lebendige und zukunftsoffene Verfassung, deren grundlegende Ideen immer wieder auf neue Herausforderungen angewendet und weitergedacht werden müssten. Mit Blick auf die internationale Lage warnte Harbarth: „Das Gespenst des Autoritarismus setzt die liberalen Demokratien weltweit unter Druck.“ Gleichzeitig betonte er: „Die liberale Demokratie kann sich im Systemwettbewerb mit den facettenreichen Formen autokratischer Herrschaft nur behaupten, wenn sie auch unter dem Druck äußerer und innerer Krisen und Herausforderungen hohe Handlungsfähigkeit beweist.“ Gerade die Verbindung aus Beständigkeit und Anpassungsfähigkeit sei ein wesentlicher Grund für den Erfolg des Grundgesetzes in den vergangenen 77 Jahren.
Auch die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung wurde thematisiert. Harbarth mahnte: „Streiten wir, ohne auszugrenzen, ohne moralische Überhöhung des eigenen Standpunkts mit Respekt und mit Stil, immer im Bewusstsein, dass auch die oder der andere einmal etwas Richtiges zur Debatte beitragen könnte.“ „Erhalten wir uns die Bereitschaft zum Kompromiss.“ Rachel verwies dabei auf die Bedeutung unabhängiger Institutionen für den Schutz von Freiheit und Demokratie. Während in vielen Ländern politische Gegner inhaftiert würden und rechtsstaatliche Standards unter Druck gerieten, verfüge Deutschland mit unabhängigen Gerichten und Staatsanwaltschaften über starke rechtsstaatliche Sicherungen.
Beide Gesprächspartner unterstrichen zudem die Bedeutung eines starken und geeinten Europas für die Zukunft von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Thomas Rachel appellierte an die Verantwortung jedes Einzelnen für die freiheitliche demokratische Ordnung. Demokratie lebe nicht allein von Institutionen, sondern vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger. „Wir müssen für die Verfassung eintreten, auch in unserem Alltag: Dem Nachbarn, der offen mit den Rechtsextremen liebäugelt, müssen wir sagen, dass solche Haltungen mit dem im Grundgesetz niedergelegten Menschenbild unvereinbar sind“, so Rachel.
Die Veranstaltung machte deutlich: Auch 77 Jahre nach seinem Inkrafttreten bleibt das Grundgesetz Kompass und Fundament für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
