Bitte beachten: Seit dem 1. April gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Einige vorherige Meldungen sind damit veraltet.
Düren. Nachdem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW seine Erlasse zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen zwecks Eindämmung des Coronavirus fortgeschrieben hat, folgte die Stadt Düren gestern (18.03.) mit einer weiteren Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt veröffentlicht ist.
In der Verfügung ist unter anderem festgelegt, dass alle Verkaufsstellen des Einzelhandels zu schließen sind. Ausgenommen von der Schließung ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.
Zwar fallen diese Verkaufsstellen unter die Ausnahmeregelung von der Schließung, sie sind jedoch – laut Allgemeinverfügung – ausdrücklich aufgefordert, bei Öffnung Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen. Darauf weist die Stadt Düren jetzt noch einmal ausdrücklich hin und kündigt an, dass die Einhaltung der Vorgaben durch das Ordnungsamt kontrolliert wird. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht ein hohes Zwangsgeld oder „unmittelbarer Zwang“.
Gewerbetreibende und Kunden werden gebeten, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen. Größere Ansammlungen etwa vor Kassen müssen vermieden werden! In vielen Geschäften ist dies beispielsweise durch Abstandsmarkierungen am Boden, Einlasskontrollen oder ähnlichen Maßnahmen regulierbar. Alle können und müssen mithelfen, die Verbreitung einzudämmen.
Das Amtsblatt finden Sie hier.
Den Link zum Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finden Sie hier.