Bitte beachten: Seit dem 1. April gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Einige vorherige Meldungen sind damit veraltet.
Düren. Die NRW Landesregierung hat jetzt geregelt, dass ab kommenden Montag (23. März) auch Kinder einen Betreuungsanspruch haben, bei denen nur ein Elternteil eine so genannte Schlüsselperson ist. Bislang wurden nur Kinder betreut, wenn beide Erziehungsberechtigten solche Schlüsselpersonen sind. Das Betreuungsangebot für diese Kinder wird zudem bei nachgewiesenem Bedarf auch auf Wochenenden ausgedehnt. Eltern müssen sich mit der Bescheinigung ihres Arbeitsgebers direkt an die jeweilige Schul- oder Kitaleitung wenden.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt der Stadt, Kontaktdaten hier.
Thomas Hissel, Kämmerer und 1. Beigeordneter der Stadt Düren, appelliert an die Eltern, mit dieser neuen Möglichkeit der Betreuung sparsam und verantwortungsvoll umzugehen und diese nur dann zu nutzen, wenn es nicht anders geht. „So sehr wir die Arbeit dieser Schlüsselpersonen schätzen und wissen, wie wichtig ihr Einsatz ist, es ist kontraproduktiv, wenn ab Montag alle aus dem Personenkreis ihre Kinder in die Betreuungsstellen bringen. Dann haben wir bald wieder Klassen und Gruppen mit 10 oder mehr Kindern. Das Risiko von Infektionen würde dann wieder größer.“
Auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (hier) sind die aktuellen Informationen zur Neuregelung der Kinderbetreuung hinterlegt.
Unter www.dueren.de hat die Stadt Düren die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus sowie aktuelle Meldungen zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Zudem finden Sie hier Informationsangebote, Tipps wie Sie sich schützen können und was Sie bei Verdachtsfällen machen sollten.
Die aktuellen Informationen des Kreises Düren finden Sie hier: www.kreis-dueren.de.