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Neue Regelung beim Betreuungsangebot in Kitas – Stadt rechnet mit steigenden Fallzahlen

Neue Regelung beim Betreuungsangebot in Kitas - Stadt rechnet mit steigenden Fallzahlen

Düren. Die neuen Ausnahmen für das landesweite Betretungsverbot für Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen werden auch für Düren gravierende Auswirkungen haben. Das Jugendamt der Stadt Düren rechnet mit einer deutlichen Steigerung der Betreuungszahlen in den städtischen Kindertageseinrichtungen, spätestens mit der Zulassung der Kinder für erwerbstätige Alleinerziehende.

„Schon jetzt verzeichnen wir eine Steigerung der Kinderzahlen in unseren Einrichtungen.“, berichtet Jugendamtsleiter Ansgar Kieven dem städtischen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE). Er rechne aber damit, dass mit der neuen Ausnahmeregelung in kürzester Zeit die Fallzahlen in den städtischen Kitas von derzeit rd. 3 Prozent auf bis zu 40 Prozent steigen werden. „Das Jugendamt wird auf diese geänderten Regelungen reagieren und jetzt seinerseits die Betreuungssituation vor Ort in den städtischen Kitas wieder anpassen.“, kündigte Kieven an.

Mit einer Ausweitung der Personengruppe, die in einer kritischen Infrastruktur tätig sind, den sogenannten Schlüsselpersonen, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW die derzeitigen Berechtigungen für eine Notbetreuung in Kitas und ähnlichen Einrichtungen ab kommenden Donnerstag (23. April) geändert. Für Montag, den 27. April 2020 wird die Notbetreuung dann zusätzlich auch für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet. „Dies ist eine wichtige Hilfe für Mütter und Väter und ein weiterer vorsichtiger Schritt auf dem Weg, sich den aktuellen Herausforderungen verantwortungsvoll zu stellen.“, so Bürgermeister und Jugenddezernent Paul Larue.

Jugendamtsleiter Ansgar Kieven appelliert an die Eltern, auch weiterhin ein Kindertagesbe-treuungsangebot nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist. „Hier stehen die Eltern in der Verantwortung. Das auch vor dem Hintergrund, dass weiterhin Sozialkontakte auf das nötigste Maß zu beschränken sind. Alle Maßnahmen dienen zum einen dem Schutz der Kinder und ihrer Familien, zum anderen aber auch dem Schutz der in der Kindertagesbetreuung Tätigen.“ Daher seine Bitte, diese schwierige Entscheidung zur Wiederaufnahme einer Betreuung, verantwortungsvoll zu treffen.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (hier) sind die aktuellen Informationen zur Neuregelung der Kinderbetreuung hinterlegt.

 

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