Die neue, ab Montag geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist raus. Das Dokument wurde am 01.05.2020 um 17:54 erstellt und gilt vom 20.04.2020 bis zum 10.05.2020.
Folgende Einrichtungen und Dienstleister dürfen unter Auflagen ab Montag öffnen:
- Friseure
- medizinische und kosmetische Fußpflege
- Museen
- Galerien
- Zoologische Gärten
- Garten- und Landschaftsparks
- Spielplätze ab Donnerstag, 7. Mai
Bildungsangebote:
- Volkshochschulen
- Musikschulen
- Sonstige öffentliche, behördliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen
- Berufsaus-, -fort und -weiterbildungen sowie das zugehörige Prüfungswesen
Unklar ist, wann diese Einrichtungen wirklich öffnen. Es könnte sein, dass es mehr als die von der Politik gewährten zwei Tage Vorlaufzeit braucht, bis die neuen Vorschriften umgesetzt sind.
Update 02.05. 11:00 Uhr: Für Friseure und Fußpflege gelten gemäß §7 (4) 2. besondere Hygiene- und Infektionsschutzstandards. Die Anlage findet sich hier:
Geschlossen bleiben Freizeitparks. Veranstaltungen und Versammlungen sind ebenfalls weiter untersagt.
Mitteilung des Landes NRW zum Thema: