- Neuer Messbetrag -50 % bis + 100 % bei Grundsteuer B
- Wer bezahlt die Grundsteuer?
- Keine Information aus dem Rathaus
- Noch keine Grundsteuer C
- Um wie viel Geld geht es?
Das, was hier auf die Menschen in Düren zukommt, wird vom Bundesfinanzministerium als „unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung“ bezeichnet.
Neuer Messbetrag -50 % bis +100 % bei Grundsteuer B
Tatsache ist, dass bereits vor zwei Jahren ein erheblicher Aufwand betrieben wurde und alle Grundstückseigentümer Erklärungen abgeben mussten. Inzwischen haben die meisten Immobilieneigentümer den neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Dieser beruht auf einem fiktiven Grundstückswert, der auf Basis von fiktiven Nettokaltmieten, Wohnungsgrößen und Bodenrichtwert ermittelt wurde. Die Veränderungen sind in Einzelfällen gravierend. Eine Halbierung des Messbetrags kommt in Düren genauso vor, wie eine Verdoppelung. Es gibt auch Grundstücke, bei denen sich der Betrag nur geringfügig ändert.
Wer bezahlt die Grundsteuer?
Jeder, der eine Wohnung besitzt oder ein Grundstück, zahlt Grundsteuer. Also auch Mieter. Mieter werden über die Betriebskosten an der Grundsteuer beteiligt. Steigt diese, steigen die Betriebskosten. Der Vermieter kann die Grundsteuer vollständig auf die Mieter umlegen.
Keine Information aus dem Rathaus
Nachdem das Thema Grundsteuer zuerst auf der Tagesordnung der heutigen Ratssitzung gestanden hatte, war es zunächst wieder verschwunden. Dann hatte die CDU-Fraktion mit einer formalen Anfrage eine Antwort der Verwaltung erzwungen. Diese enthält leider kaum Information zur Lage in Düren.
Bezüglich der wirklich wichtigen Information, wie hoch die neuen Grundsteuermesswerte in Düren sind, gibt es keine Antwort. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Finanzverwaltung NRW diese Information im Juni/Juli 2024 zur Verfügung stellen wird. Aufgrund von Modellrechnungen ergäben sich höhere Messbeträge für Wohngrundstücke und geringere Messbeträge für Nichtwohngrundstücke.
Die Information der Verwaltung bezüglich der Veränderung sollte man allerdings mit Vorsicht betrachten. Es kann nämlich in Einzelfällen auch anders sein.
Noch keine Grundsteuer C
Ähnlich wenig konkret ist die Antwort der Verwaltung auf die Frage nach einer Grundsteuer C. Diese Grundsteuer C kann für unbebaute Baugrundstücke erhoben werden. Durch diese Steuer soll Grundstückspekulation eingedämmt und die Bebauung dieser Grundstücke gefördert werden. Die Verwaltung verweist auf den hohen Umsetzungsaufwand und Rechtsunsicherheiten bei der Einführung der neuen Steuer. Aus diesem Grund gibt es aktuell von der Verwaltung keine Empfehlung zur Einführung dieser neuen Grundsteuer.
Angemerkt: Die neue Berechnungsformel für den Grundsteuermessbetrag orientiert sich am Grundstückswert. Durch den Wertzuwachs bei den Bodenrichtwerten in den letzten Jahren in Düren um teilweise bis zu 70 % innerhalb der letzten 10 Jahre, steigt der Messbetrag für diese Grundstücke ebenfalls. Das Ziel durch höhere Steuern eine Motivation zur Bebauung dieser Grundstücke zu schaffen wird also auch ohne Grundsteuer C erreicht.
Um wie viel Geld geht es?
Die Grundsteuer betrug in Düren bisher 19 Mio. Euro pro Jahr. Das sind gut 210 Euro pro Einwohner.
Da sich die Bemessungsgrundlage weitreichend ändert, ist eine Anpassung des Hebesatzes wahrscheinlich. In Berlin wird der Hebesatz beispielsweise von 810 auf 470 Punkte gesenkt. Hier waren allerdings die Wohnungspreise in den letzten Jahren sehr stark gestiegen.
In Düren wird die Situation anders sein. Das sind die aktuellen Steuersätze in Düren:
- Grundsteuer A: 370%
- Grundsteuer B: 590%