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Jugendschutz: Lachgas als Droge soll auch in Düren verboten werden

Lachgas Verbotsschild in Groningen (Foto: Pressestelle)

Foto: Cdreue, Ban of Nitrous oxide use, CC BY-SA 4.0

Das Jugendamt der Stadt Düren beschäftigt sich jetzt auch mit Distickstoffmonoxid. Dieses chemische Element ist seit Jahrhunderten besser unter dem Namen Lachgas bekannt. Da entsprechende Kanister zunehmend auf Spielplätzen u.a. im Dürener Osten gefunden werden, arbeitet das Jugendamt nun gemeinsam mit dem Ordnungsamt an einer Verfügung, die den Konsum als Droge einschränken soll.

Vom Betäubungsmittel zur beliebten Droge

Lachgas ist chemisch als Distickstoffmonoxid oder N2O definiert. Es handelt sich um ein geruchloses, nicht brennbares Gas. Es wird u.a. bei Verbrennungsprozessen und in der intensiven Landwirtschaft freigesetzt. Seit ungefähr 1800 wird das Lachgas als Betäubungsmittel für Operationen eingesetzt. Schon im 19. Jahrhundert wurde es allerdings auch schon als Droge benutzt, die für 30 Sekunden bis drei Minuten einen Rausch auslöst. Daraus entstanden sogenannten Lachgaspartys. Diese Verwendung gibt es bis heute und sie erfreut sich bei Jugendlichen zunehmender Beliebtheit. Es ist online problemlos zu bestellen.

In Deutschland noch nicht verboten

Die Niederlande haben Anfang 2023 ein Verbot von Lachgas in Kraft gesetzt, nachdem dort immer mehr Unfälle unter Einfluss dieser Droge festgesellt wurden. Schließlich kann der unkontrollierte Konsum schwere gesundheitliche Schäden bis hin zu Lähmungen oder sogar dem Tod führen. Die deutsche Bundesregierung plante 2024 eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Demnach sollte die Abgabe und der Besitz für Minderjährige ebenso wie die generelle Abgabe über Automaten und den Versandhandel verboten werden. Ein Konsum über Kartuschen ist die gängige Verwendung von Lachgas als Droge. Die geplanten Änderungen in Deutschland scheiterten bisher auch wegen der vorgezogenen Bundestagswahl 2025. Demnach ist der Konsum und Verkauf von Lachgas derzeit noch ohne Altersbeschränkung legal.

Verordnungen in anderen Kommunen

Während ein Verbot auf Bundesebene noch nicht umgesetzt wurde, haben einige Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich einschränkende Verordnungen erlassen. So sind im Kreis Helmstedt seit Juni 2024 der Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Jugendliche verboten. In Hamburg und Dortmund traten im Januar bzw. Februar 2025 ähnliche Regeln in Kraft. Die Kommunen sehen diese Beschlüsse als Gefahrenabwehrverordnung.

Stadt Düren möchte Jugendliche ebenfalls schützen

Die Dürener Stadtverwaltung plant nun, sich mit dem Vorbild der anderen Kommunen anzuschließen. In einer Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26. Juni werden die Pläne vorgestellt. Demnach sei ein Verkaufsverbot von Lachgas „aufgrund der vielen legalen Verwendungszwecke nicht angemessen“. Allerdings soll mit einer ordnungsbehördlichen Verfügung der Konsum in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, der Stadtbücherei und der Innenstadt (ZOB und Kaiserplatz als Wartebereich für die busfahrenden Schülerinnen)“ verboten werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht also im Mittelpunkt.

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