WVER: Baden nur im Schwimmbad oder an ausgewiesenen Badestellen
Die ersten Hitzewellen des Jahres liegen hinter uns und bald beginnen die Ferien. Viele Menschen werden dann Urlaub haben und bei weiterhin hohen Temperaturen Abkühlung suchen. Was läge da näher als ein Bad im nahegelegenen Fluss?
Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) warnt jedoch genau davor. Grundsätzlich verboten ist das Baden im Fluss nicht, doch es lauern große Gefahren, die allzu gern unterschätzt werden. Der Untergrund im Flussbett ist nicht eben, und leicht kann man zwischen Steinen hängen bleiben oder auf glitschigem Bewuchs ausrutschen. Schlägt man mit dem Kopf auf und bleibt im Wasser liegen, reichen selbst geringste Wasserhöhen aus, um zu ertrinken. Außerdem besteht auch die Gefahr, dass man durch mitgeführtes Schwemmgut getroffen wird und das Gleichgewicht verliert.
Verboten ist das Betreten des Flusses jedoch in Naturschutzgebieten. Und an Wehren weisen Schilder auf akute Lebensgefahr hin. Wehre wurden errichtet, um den Verlust von Gefällestrecken durch Gewässerbegradigungen auszugleichen. Das Wasser fällt über das Wehr und verursacht unterhalb eine Wasserwalze. Was wie ein attraktiver Jacuzzi-Effekt aussieht, kann schnell zur tödlichen Falle werden, wenn man sich aus der Walze nicht mehr befreien kann.
Der Verband rät deswegen dazu, nur Schwimmbäder oder ausgewiesene Badeseen aufzusuchen. Hier ist die Gefahr bei ordnungsgemäßem Verhalten minimal. Das gilt auch für den Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel (Rursee). An diesem sind eigens Badestellen – der Badestrand Eschauel oder die neue Mitte Woffelsbach – ausgewiesen. Auch hier gilt jedoch, nicht jenseits der Badestellen zu schwimmen. Auf dem See herrscht Segel- und Schifffahrtsverkehr. Schwimmende werden im offenen See schnell übersehen und von Booten überfahren. Ebenso bringt sich in Lebensgefahr, wer den Schiffen der Rurseeschifffahrt etwa von den Anlegestellen aus entgegenschwimmt. Diese Verhaltensregeln dienen dazu, allen touristischen Nutzungen ein konfliktfreies Nebeneinander auf dem Rursee zu ermöglichen.
Trinkwassertalsperren sind für den Badebetrieb und den Wassersport zum Schutz der Wasserqualität jedoch grundsätzlich gesperrt. Das gilt für den Obersee der Rurtalsperre, die Oleftalsperre und die Wehebachtalsperre. Auch die Urfttalsperre unterliegt dem Verbot, da sie mitten im Nationalpark Eifel liegt.