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Nicht witzig, aber strafbar: Mit nachgebauter Maschinenpistole auf Personen gezielt

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)

Mit einem Straf- und Ermittlungsverfahren wird das perfide Verhalten zweier Heranwachsender jetzt auf weitere Konsequenzen überprüft. Sie hatten am Samstagabend in nicht akzeptabler Art und Weise eine Kriegsgerätsattrappe öffentlich und bedrohlich geführt.

Kurz nach 22:00 Uhr erhielt die Polizei durch die Besatzung eines Rettungsdienstfahrzeugs einen sehr beunruhigenden Hinweis auf die Insassen eines Pkw, die während einer Fahrt durch die Dürener Nordstadt mehrfach eine Maschinenpistole gezielt auf Passanten und andere Verkehrsteilnehmer richteten. Dieses höchst brisante und nicht immer leicht einschätzbare Verhalten führte zur unmittelbaren Veranlassung eines größeren, koordinierten Polizeieinsatzes. Im Zuge dessen wurde das beobachtete Fahrzeug bereits kurze Zeit später im Rahmen einer sofort ausgelösten Fahndung auf der Bundesstraße 56 bei Birkesdorf professionell gestoppt.

Als Insassen konnten zwei 18-jährige Männer aus dem Dürener Kreisgebiet festgestellt werden, die tatsächlich eine täuschend echt aussehende Maschinenpistole zugriffsbereit mit sich führten. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Anscheinswaffe, die nicht ohne Weiteres als Attrappe zu erkennen ist, weshalb der Gesetzgeber – aus gutem Grund – ein Verbot zum Führen in der Öffentlichkeit ausgesprochen hat.

Die Polizei hat die beiden 18-Jährigen widerstandslos „entwaffnet“ und die nachgebaute Maschinenpistole beschlagnahmt. Eine erste Äußerung der beiden 18-Jährigen ging beschwichtigend in die Richtung, dass man nur „herumgespielt“ habe.

Eine reale Gefahr bestand nicht. Die Polizei prüft jetzt dennoch diverse Vergehenstatbestände und hat dabei auch die Straßenverkehrsbehörde involviert, mit der Fragestellung, ob bei einem solchen Verhalten überhaupt noch die Geeignetheit zum Führen eines Kfz vorliegt.

Die Ermittlungen dauern an.

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