Am gestrigen Dienstag (14.04.2026) kam es auf der Bahnhofstraße zu einem Zusammenstoß von einem Pkw und einem Fahrrad. Die Fahrradfahrerin wurde leicht verletzt.
Der 64 Jahre alte Autofahrer aus Jülich befuhr gegen 08:00 Uhr die Bahnhofstraße in Richtung Adolf-Fischer Straße. An einem Fußgängerüberweg sei plötzlich eine Radfahrerin von rechts nach links in Richtung Bahnhof über den Fußgängerüberweg gefahren. Er habe die Frau zu spät wahrgenommen und nicht mehr bremsen können, sodass es zur Kollision kam.
Die Frau, eine 32-Jährige, die in Jülich wohnhaft ist, stürzte und verletzt sich. Mit einem Rettungswagen wurde sie zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Der Autofahrer blieb unverletzt, es entstand ein Sachschaden von etwa 3500 Euro.
Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass, die Regeln an Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) einmal zu erläutern:
– Fahrzeuge müssen Fußgängern und Rollstuhlfahrern das Überqueren ermöglichen; diese haben Vorrang. – Radfahrer dürfen den Zebrastreifen zwar befahren, haben dann allerdings keinen Vorrang. Wenn sie jedoch absteigen und schieben, gelten sie als Fußgänger und die Fahrzeuge müssen warten. – Des Weiteren gilt an Fußgängerüberwegen Überholverbot sowie Halte- und Parkverbot (auf dem Zebrastreifen und bis zu 5 Meter vor ihm). – Fahrzeuge müssen sich dem Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. – Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf dem Zebrastreifen warten.