Update 16:00 Uhr: Inzwischen ist das Amtsblatt der Stadt Düren im Netz. Das Dokument weicht von dem Erlass des Ministeriums in einzelnen Punkten ab (Komplettschließung von Restaurants):
In der Nacht gab es einen neuen Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zum Thema Ladenöffnungen. Damit gab es gestern zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichem Inhalt.
Das aktuelle Dokument findet sich hier:
Die Geschäftsschließung gilt vorerst bis 19.04.2020 (Seite 1).
Zu schließen sind
- Kneipen, Bars, Cafés (Seite 3)
- NICHT schließen Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel (Seite 4/5)
- Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen. (Seite 5)
- Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen (Seite 5)
- Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken können auch Sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen (Seite 5)
Weiterhin enthält der Erlass weitreichende Anordnungen für fast alle Bereiche des Lebens. Auch hier gibt es weitreichende Einschränkungen und Schließungen.
Erste Rückmeldungen von Innenstadtgeschäften ergaben bereits, dass es Grenzbereiche gibt, in denen der Erlass wohl nicht klar ist. Hier warten die Geschäftsleute aktuelle auf Rückmeldungen aus der Verwaltung.
Hierzu gehört aktuell auch die Frage, ob Einzelhändler, die ihr Ladenlokal geschlossen haben einen Abholservice einrichten dürfen, um Kunden dringend benötigte Dinge nach telefonischer Voranmeldung aushändigen zu dürfen.