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Einige Geschäfte in der Dürener Innenstadt öffnen nach Corona wieder

Sicher einkaufen bei Dürener Händlern (Foto: Pressestelle)

Fotos: Melanie Fredel

Laut den neuen Regelungen, die die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung in den vergangenen Tagen beschlossen haben, dürfen in der kommenden Woche einige Geschäfte auch in der Dürener Innenstadt wieder öffnen und Kunden vor Ort bedienen.

Die neue Verordnung des Landes NRW sieht vor, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW von maximal 800 Quadratmetern ab Montag, 20. April wieder den Betrieb aufnehmen dürfen. Beim Betrieb sind jedoch strenge Hygienevorschriften zu beachten. So müssen die üblichen Abstandsregeln mit mindestens 1,5 Meter Distanz zwischen Personen beachtet werden. Der Zutritt muss so gesteuert werden, dass nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche anwesend ist. Auch Warteschlangen sind zu vermeiden.

Die Inhaber und ihre Mitarbeiter tragen Schutzmasken. Außerdem haben sie weitere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Es gibt soweit wie möglich separate Ein- und Ausgänge sowie Plexiglasscheiben zur Abtrennung. Schilder informieren über die zulässige Anzahl von Kunden im Geschäft und die Besucher werden aufgefordert, entsprechenden Abstand einzuhalten.

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel durften zuletzt schon ihren Betrieb aufrechterhalten. Sie können auch weiterhin ihre Warten vor Ort verkaufen. Dazu zählen laut Verordnung folgende Betriebe.

  1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen
    Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten
  2. Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien
  3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen
  4. Reinigungen und Waschsalons
  5. Kioske und Zeitungsverkaufsstellen
  6. Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbarer Fachmärkte (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) sowie Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels
  7. Wochenmärkte
  8. Einrichtungen des Großhandels

Die Verordnung ist bis zum 3. Mai befristet. Wie es anschließend weitergeht, auch mit Blick auf gastronomische Betriebe, ist derzeit noch offen.

Viele Geschäfte der Dürener Innenstadt mit Produkten, Öffnungszeiten und anderen Informationen gibt es auf der Website Düren City, betrieben von Frank Reiermann.

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