In diesem Bericht finden Sie:
- Auswertung der Fallzahlen nach Städten und Gemeinden
- Pressemeldung des Kreises Düren zur Notbremse mit Fallzahlen
- Kritik zur aktuellen Lage – Die Kreisverwaltung versteht den Gesetzestext selber nicht.
Fallzahlen in den Städten und Gemeinden des Kreises Düren
Ort | Neufälle heute | Neufälle 7 Tage | 7-Tage Inzidenz |
Kreis Düren | 83 | 445 | 168,2 |
Aldenhoven | 6 | 47 | 340,8 |
Düren | 39 | 177 | 194,2 |
Heimbach | 1 | 3 | 69,9 |
Hürtgenwald | 2 | 11 | 126,6 |
Inden | 3 | 7 | 94,4 |
Jülich | 12 | 47 | 144,8 |
Kreuzau | 3 | 26 | 148,8 |
Langerwehe | 4 | 26 | 185,0 |
Linnich | 2 | 6 | 47,2 |
Merzenich | 1 | 13 | 131,1 |
Nideggen | 1 | 4 | 39,5 |
Niederzier | 4 | 29 | 204,1 |
Nörvenich | 1 | 17 | 160,3 |
Titz | 3 | 23 | 270,2 |
Vettweiß | 1 | 9 | 95,0 |
Land NRW | 6.938 | 34.415 | 191,9 |
Deutschland | 27.543 | 145.980 | 175,8 |
Relative 7-Tage-Inzidenz | **) Erläuterungen unten | 224,8 | |
Anzahl Genesener | 11.004 | ||
Anzahl Erstimpfungen | 55.705 | Impfquote | 21 % |
Verbleibende Einwohner | 197.929 |
Pressemeldung des Kreises Düren
Corona-Notbremse: Die Auswirkungen auf den Kreis Düren
Kreis Düren. Welche Auswirkungen hat die vom Bund beschlossene Corona-Notbremse auf den Kreis Düren? Da die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (Wert liegt heute bei 164), greift automatisch ein harter Lockdown mit weiteren Kontaktbeschränkungen, einer Ausgangsbeschränkung und Einschränkungen für Handel, Dienstleistungen, Schulen, Kitas, Freizeit, Sport und Kultur.
Hier die wichtigsten Punkte für den Kreis Düren (gültig ab Samstag, 24. April, 0 Uhr):
– Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen und – erstmals auch – im privaten Raum (eigenes Haus oder Wohnung) dürfen sich höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person treffen (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren).
– Ausgangsbeschränkung: Zwischen 22 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung bzw. das Haus nicht verlassen. Es gibt Ausnahmen, unter anderem für Notfälle oder die Ausübung des Berufs.
– Einkaufen: Da der Kreis Düren derzeit eine Inzidenz von über 150 hat, dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen. Bei allen anderen Geschäfte dürfen nur noch vorbestellte Waren abgeholt werden (Click & Collect). Terminbuchungen mit einem negativen Test (Click & Meet) sind ab dem morgigen Samstag untersagt. [ Anm.: Fehlerhafte Gesetzesauslegung des Kreises Düren – siehe Kommentar unten ]
– Schulen/Kitas: Grundsätzlich gilt, dass ab einer Inzidenz von 165 (3 Tage hintereinander) Präsenzunterricht verboten ist (Ausnahmen: Abschlussklassen, Förderschulen). Dann findet Distanzunterricht statt. Ab einem Wert von 100 bis 165 gibt es Wechselunterricht.
Die Pflicht zur Schließung ab einer Inzidenz von 165 gilt auch für Kindertageseinrichtungen [ Anm.: Den Gesetzestext finde ich nicht – siehe Kommentar unten ]
Derzeit liegt die Inzidenz im Kreis Düren bei 164,0, sodass die Schulen und Kitas mindestens am Montag und Dienstag noch öffnen werden. Der Kreis Düren informiert rechtzeitig, sollte sich hier etwas ändern.
– Körpernahe Dienstleistungen: Nur noch Frisöre und Fußpflege sowie Dienstleistungen, die therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, dürfen noch mit negativem Schnelltest und FFP-2 Maske (oder vergleichbar) öffnen.
Kosmetik-Studios, Thai-Massage-Studios usw. müssen wieder schließen.
– Homeoffice: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, wo immer das möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten; die Beschäftigten müssen dieses Angebot grundsätzlich annehmen.
Zudem betrifft die Bundes-Notbremse Einschränkungen in Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Einzelheiten zu den ab morgen geltenden Regeln gibt es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html
Die „Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert im Kreis Düren an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
Am Sonntag, 25. April, werden wieder unter coronakonformen Bedingungen kostenlose Schnelltests (Nasenabstrich) im Kreishaus in Düren (Bismarckstr. 16, Haupteingang) und in der Geschäftsstelle der Kreisverwaltung in Jülich (Düsseldorfer Str. 6) von 9 bis 17 Uhr angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Testzentren im Kreis Düren sind hier zu finden: https://www.kreis-dueren.de/aktuelles/corona/schnelltest-informationen.php
Aktuell sind im Kreis Düren 851 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (22.4.) gibt es 83 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 12.117 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 48 und beträgt nun 11.004. (Stand 14 Uhr).
Die 851 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:
Aldenhoven: 70 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 842)
Düren: 325 (5188)
Heimbach: 11 (166)
Hürtgenwald: 19 (350)
Inden: 14 (216)
Jülich: 101 (1224)
Kreuzau: 57 (628)
Langerwehe: 44 (442)
Linnich: 23 (456)
Merzenich: 30 (482)
Nideggen: 14 (425)
Niederzier: 48 (677)
Nörvenich: 25 (383)
Titz: 45 (289)
Vettweiß: 25 (349).
Die Anzahl der Todesopfer beträgt 262.
Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 164. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw
Infos zum Impfzentrum gibt es unter: www.kreis-dueren.de/impfzentrum
Kommentar zur Lage
In der Pressemeldung des Kreises Düren steht, dass Shopping mit Schnelltest ab Samstag untersagt sei. Die Formulierung im Gesetz lautet: „bis zu dem übernächsten Tag, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 150 überschritten hat“
Da der Wert erst am heutigen Freitag überschritten wurde, ist der Übernächste Tag der Sonntag. Meiner Meinung nach dürfte die in der Pressemeldung des Kreises Düren bezeichnete Geschäftsschließung erst ab Montag gelten. Ich befürchte aber, dass die Behörden das nicht interessiert.
[ Update 23.04.2021 21:49 Uhr: Das Land NRW geht davon aus, dass die Geschäfte erst am Sonntag schließen müssen. Siehe https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt ]
In der Pressemeldung des Kreises Düren steht, dass Kindertageseinrichtungen ab einer Präsenz von 165 schließen müssen. Das ist der Gesetzestext: „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“. Da steht nix von Kitas.
Hier hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass bestehende Verordnungen des Landes NRW und der Stadt Düren ergänzt bzw. Überlagert. Im Ergebnis versteht noch nichtmal der Landrat, was im Moment gerade gilt. Wie bitte, soll der normale Bürger diese Maßnahmen unterstützen.
Das sind die aktuellen Regelungen
Notbremse des Bundes
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html
Allgemeinverfügung des Landes NRW zur Notbremse des Bundes
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210423_av_gemaess_ss_28b_ifsg.pdf
Corona Schutzverordnung des Landes NRW
Kontaktbeschränkungen, Masken etc.
Allgemeinverfügung des Kreises Düren
Gilt unbefristet, Inhalt: Testoption nach Corona-Schutzverordnung – Steht im widerspruch zur Notbremse des Bundes
Allgemeinverfügung der Stadt Düren
Gilt noch bis 26.04.: Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht, teilweise im Widerspruch zur Notbremse des Bundes
https://www.dueren.de/assets/userfiles/newsletter/amtsblatt/2021/Amtsblatt_15_20210412.pdf
Fatale Fehlanreize
Die bundesweite Festlegung von Konsequenzen ab einer bestimmten Inzidenz fördert nicht das Testen. Testen ist aber, neben Impfen, die beste Hilfe gegen weitere Infektionen.
Mit dem aktuellen Gesetz werden gerade die Corona-Maßnahmen-Kritiker unterstützt. Abgewogene lokale Maßnahmen werden verhindert.
Praktisch für die Politiker. Weniger Verantwortung für den Landrat, Oberbürgermeister oder Ministerpräsident, denen man erfolgreiche Maßnahmen im Nachbarland, Nachbarkreis vorhalten würde. Tübingen braucht keiner …
Erklärung zu den verschiedenen Zahlen in unseren Corona-Updates:
Die Zahlen unter der Überschrift Pressemeldung des Kreises Düren sind die originalen Fallzahlen, die der Kreis Düren täglich mitteilt. Die Zahlen in den Klammern sind die Summe aller Fälle in der jeweiligen Gemeinde seit Beginn der Corona-Krise. Bei DN-News.de übertragen wir diese Zahlen in eine Tabellenkalkulation und errechnen daraus die Veränderungen gegenüber dem Vortag und gegenüber dem entsprechenden Tag in der Vorwoche. Aus der Veränderung gegenüber der Vorwoche und der Einwohnerzahl errechnen wir die 7-Tage-Inzidenz.
Unsere Berechnungen sollen den Lesern eine Einschätzung der Entwicklung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde des Kreises Düren ermöglichen. Aufgrund der Meldeverzögerungen kann es vorkommen, das unsere Zahlen von denen des Landes NRW und des RKI abweichen. Unsere Zahlen beziehen sich immer auf die Meldung des Kreises Düren vom gleichen Tag. Da die Zahlen des Kreises Düren meist gegen 13 Uhr ermittelt werden, sind die Zahlen auf der Website des Landes NRW am nächsten Tag leicht höher.
**) Relative Wocheninzidenz
Die relative Wocheninzidenz ist ein von mir entwickelter Wert, der die Vergleichbarkeit der Zahlen über den Verlauf der Pandemie abbilden soll.
Die 7-Tage-Inzidenz sagt aus, wie viele Menschen in den letzen 7 Tagen positiv gestestet wurden. Damit ist die 7-Tage-Inzidenz ein Messwert für die Krankheitsausbreitung in der gesamten Bevölkerung.
Erfreulicher Weise sind jedoch viele Menschen bereits geimpft. Hinzu kommen die Menschen, die bereits von einer Erkrankung genesen sind. Beide Gruppen haben nur noch eine geringe Wahrscheinlichkeit auf einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Ansteckung.
Die relative 7-Tage-Inzidenz errechnet die Krankheitsausbreitung in dem Teil der Bevölkerung, der wahrscheinlich nicht immun ist.