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Bürgerbegehren: Erforderliches Quorum erreicht

Symbolfoto: Kreisverwaltung mit Ortsschildern (Foto: Markus Schnitzler)

Kreis Düren. Das eingereichte Bürgerbegehren gegen die Umbenennung des Kreises Düren hat nach sorgfältiger Prüfung durch die Verwaltung das erforderliche Quorum von 8.575 Unterschriften erreicht.

Von Seiten des Kreises wurden dazu 9.785 Unterschriften geprüft (8.593 zulässig), hierbei ergab sich eine

Fehlerquote von 12,18 Prozent. Von einer Prüfung der darüberhinausgehenden eingereichten Unterschriften wird abgesehen. Neben den Initiatoren des Bürgerbegehrens wurden auch die Fraktionen des Kreistages vorab über das Ergebnis informiert.

Beginnend mit einem interfraktionellen Gespräch Anfang Mai, sollen die politischen Beratungen zum weiteren Vorgehen aufgenommen werden.

Die Sitzung des Kreistages, indem dieser die abschließende Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt und eine Entscheidung darüber trifft, ob er dem Bürgerbegehren entspricht oder ein Bürgerentscheid in der Sache durchgeführt wird, soll voraussichtlich für Mitte Mai terminiert werden.

Quelle: Kreis Düren

[Update 15 Uhr]

Update aus dem Kreishaus:
Aufgrund des aktuellen Sachstandes im laufenden Verfahren ist das Ministerium aktiv geworden und hat aufgrund des engen terminlichen Zeitrahmens die Genehmigung zur Umbenennung zunächst ausgesetzt, bis durch den Kreistag oder einen eventuellen Bürgerentscheid eine abschließende Entscheidung in der Sache getroffen wurde.
Erklärt (fr):
Die Umbenennung kann nur noch durchgeführt werden, wenn es einen teuren Bürgerentscheid gibt und dieser scheitert. Die Entscheidung hierüber liegt beim Kreistag.

[/Update]

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