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Landesregierung bringt Gutachten zur Überprüfung der Folgekosten des Braunkohlenabbaus auf den Weg

Welche Kosten verursachen die Hinterlassenschaften des Braunkohlenabbaus im Rheinischen Revier? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen hat die Landesregierung ein Gutachten an ein Konsortium vergeben, wie heute im Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtages erstmals öffentlich bekannt gegeben wurde. Ein Teilgutachten des Planungsbüros ahu wird bergtechnische Aspekte klären, die Berater von fuminco werden sich wasserwirtschaftlichen Fragen widmen und die internationale Wirtschaftsprüfung Grant Thornton wird finanziell und bilanziell die Rückstellungen von RWE kontrollieren. Die unabhängige Ermittlung der Tagebaufolgekosten wurde bereits 2022 im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen vereinbart.

„Es ist gut, dass die Landesregierung die Gutachten zur Bewertung der Folgekosten der Braunkohlenförderung beauftragt hat. Wir brauchen endlich Klarheit in der Frage, welche Langzeit- und Ewigkeitskosten im Rheinischen Revier auf uns zukommen. Der Strukturwandel ist in vollem Gange und wir stellen heute die Weichen für die Nachsorge der nächsten Jahrzehnte. RWE muss als Verursacher mit dem gesamten Konzernvermögen für die durch den Bergbau entstandenen Schäden haften. Dafür ist die unabhängige und transparente Bewertung der anstehenden Aufgaben und der bereitstehenden Mittel
unabdingbar“, sagt Antje Grothus, Sprecherin für Bergbausicherheit der Grünen Landtagsfraktion.

Ziel der Beauftragung ist die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens mit fachlicher und wirtschaftlicher Bewertung sämtlicher Tagesbaufolgekosten inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements. Ein anderer Fokus ist die finanzwirtschaftliche Überprüfung und Bewertung der Rückstellungen von RWE zum Stichtag 31.12.2024 und die Entwicklung und ggf. Empfehlung alternativer Absicherungssysteme, sollten die heutigen Maßnahmen im langen Zeithorizont der Nachbergbauphase nicht ausreichen. Hierfür ist auch eine zeitliche Darstellung von Rückstellungsbildung und -entnahme beauftragt.

Die Gutachten wurden im Mai 2025 ausgeschrieben und nach einer europaweiten und offenen Ausschreibung Ende Juli 2025 vergeben. Die Fertigstellung ist für August 2026 vorgesehen. RWE gewährt hierbei Zugang zu eigenen unternehmensinternen Daten und Unterlagen. Im Verlauf der Erstellung der Gutachten ist eine Präsentation von Zwischenergebnissen im Landtag vorgesehen, ebenso sollen Anregungen und offene Fragestellungen entgegengenommen werden.

Quelle: Antje Grothus, MdL

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