Am Montag (24.10.2025) meldete sich ein Bürger bei der Polizei, nachdem er etwas bestellt und schon bezahlt hatte, die Ware aber nie erhalten hatte.
Bereits Ende Oktober bestellte der Mann ein Produkt im Wert von knapp 400,- Euro über einen Online-Versandhändler. Das Geld überwies er auf ein angegebenes Konto. Da er nie eine Versandbetätigung erhielt, kontaktierte der Käufer das Unternehmen per E-Mail. Von diesem wurde er mehrfach vertröstet, dass es wegen des hohen Bestellvolumens zu Versandverzögerungen komme. Nach einer Recherche im Internet stellte sich dann heraus, dass es sich um eine Betrugsseite handelt.
Hierbei handelt es sich um keinen Einzelfall. Black Friday, Cyber Monday usw. locken mit attraktiven Angeboten. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit nutzen Betrüger die Suche nach Schnäppchen schamlos aus.
So schützen Sie sich:
– Recherchieren Sie Bewertungen und suchen Sie nach Warnungen. – Hinterfragen Sie Angebote mit auffällig niedrigen Preisen. – Überprüfen Sie vor der Bestellung die Website des Anbieters. Bei Fake-Shops fehlt oft das Impressum. Dieses muss einen Vertretungsberechtigten, eine E-Mail-Adresse sowie einen Verweis auf das Handelsregister enthalten. Fehlt dies, könnte das ein Hinweis auf einen Fake-Shop sein. – Rufen Sie im Zweifel bei Shops an, um deren Echtheit zu überprüfen. – Nutzen Sie den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW, um Shops zu überprüfen (www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder) .
Geben Sie Betrügern keine Chance und freuen Sie sich über echte Schnäppchen!
