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Ab Mai gibt es Bewohnerparken in der Parkzone „G“

Bürgerbüro (Foto: Stadt Düren)

Düren. Die Stadt Düren richtet in der Innenstadt zum 1. Mai 2020 eine neue Bewohnerparkzone mit der Bezeichnung „G“ ein. Die Parkzone „G“ wird begrenzt durch die östliche Seite der Philippstraße, die nördliche Seite der Schenkelstraße, den Wirteltorplatz, die nördliche Seite der Bismarckstraße, die westliche Seite der Schoellerstraße und im südwestlichen Bereich durch das Bahnhofsgelände.

Mit der Einführung der neuen Bewohnerparkzone „G“ setzt die Verwaltung einen einstimmigen Beschluss des Stadtrates aus dem vergangenen Jahr um. Sie ist Teil eines Gesamtkonzeptes zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen in innenstadtnahen Bereichen und schließt eine Lücke im Bahnhofsumfeld.

Durch das Bewohnerparken wird den Anwohnerinnen und Anwohnern bestimmter Straßen ein besonderes Parkrecht eingeräumt. So können sie gegen Zahlung einer Gebühr einen „Bewohnerparkausweis“ erwerben und sich innerhalb der ausgewiesenen Bewohnerparkzone einen Parkplatz suchen, der für das Bewohnerparken durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen ist. Die Reservierung eines bestimmten Parkplatzes ist aber damit nicht möglich. Auch besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Parkplatz.

Als Voraussetzung für den Erhalt der Parkberechtigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Unter anderem müssen die Antragsteller mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone gemeldet sein. Desweiteren muss das Kraftfahrzeug, für das eine Parkberechtigung gewährt werden soll, auf den Bewohner oder die Bewohnerin als Halter zugelassen sein.

Beantragt werden kann der Bewohnerparkausweis beim Bürgerbüro der Stadt Düren, vorzugsweise elektronisch über das Bürgerportal der Stadt unter www.dueren.de oder per Email unter buergerbuero(at)dueren.de. Für Rückfragen stehen Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter den Runummern 02421 25-2036 oder 02421 25-1029 zur Verfügung. Bei der Beantragung per Email sind für die Bezahlung per Lastschrifteinzug die Kontodaten zwingend erforderlich.

Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt für einen Zeitraum von sechs Monaten 15,40 €, für 12 Monate 30,70 € und für 24 Monate 61,40 €.

 

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